Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Montag eine offizielle Warnung vor den Angeboten der Website zitadelle24(.)com herausgegeben. Die Plattform gibt an, ihren Sitz in Frankfurt am Main zu haben. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht treten die Betreiber jedoch ohne behördliche Erlaubnis am Markt auf und bieten sowohl Finanz- und Wertpapierdienstleistungen als auch Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Keine Erlaubnis, kein Schutz für Anleger
Wer in Deutschland Finanzgeschäfte oder Dienstleistungen im Bereich von Kryptowerten anbietet, benötigt zwingend eine Zulassung durch die BaFin. Diese Zulassung soll sicherstellen, dass Anbieter bestimmte rechtliche, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Fehlt diese Erlaubnis, besteht für Kunden ein erhebliches Risiko:
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Es gibt keine staatliche Aufsicht über die Geschäftspraktiken.
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Eingezahlte Gelder sind in der Regel nicht durch Einlagensicherungssysteme geschützt.
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Anleger haben im Streitfall häufig keine rechtliche Handhabe, da die Betreiber oft im Ausland sitzen oder anonym agieren.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Interessenten vor jeder Investition in Finanzprodukte oder Kryptowährungen über die Zulassung eines Anbieters informieren sollten. Hierzu stellt die Behörde eine öffentliche Unternehmensdatenbank bereit, in der alle lizenzierten Unternehmen einsehbar sind.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die BaFin stützt ihre Mitteilung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese Vorschriften erlauben es der Behörde, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzgeschäfte zu informieren. Ziel ist es, Anleger frühzeitig zu warnen, bevor ein Schaden entsteht.
Muster wiederholt sich
Der Fall Zitadelle24 reiht sich in eine ganze Serie ähnlicher Warnungen ein. In den vergangenen Monaten hat die BaFin bereits mehrfach Webseiten wie TESSORO365 oder Ai-gruppe365 als unerlaubte Anbieter eingestuft. Die Vorgehensweise ähnelt sich:
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Die Plattformen geben oft einen deutschen Sitz an, um Seriosität zu suggerieren.
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Sie werben mit hohen Renditeversprechen und dem Handel mit Kryptowährungen oder Finanzprodukten.
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Im Hintergrund agieren jedoch meist unbekannte Betreiber, deren Identität verschleiert wird.
Was Anleger tun sollten
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Keine Einzahlungen leisten, solange keine BaFin-Erlaubnis nachgewiesen ist.
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Überprüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingetragen ist.
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Misstrauisch werden, wenn ungewöhnlich hohe Renditen versprochen werden oder ein Sitz im Ausland (oft in Offshore-Staaten) angegeben ist.
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Im Zweifelsfall juristischen Rat einholen, bevor Verträge unterschrieben oder Gelder überwiesen werden.
Hallo,
habe mit kleinem Betrag angefangen, nach 10 Tagen wurde Verdoppelung ausgewiesen. Dann sollte ich viel mehr „einbringen“.
Habe das nicht getan
Wie kann ich meinen Einsatz bzw. den „ausgewiesenen“ Betrag zurückholen?
Im voraus vielen Dank für die Unterstützung
Viele Grüße
R.H.