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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Elan Care GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 8 IN 770/24

Im Verfahren über den Insolvenzantrag betreffend das Vermögen der Elan Care GmbH, ansässig in der Max-Planck-Straße 19, 63303 Dreieich, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arsalaan Bajwa, wohnhaft Europaring 2, 64521 Groß-Gerau, hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 15. August 2025 eine entscheidende Maßnahme ergriffen.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung des noch vorhandenen Unternehmensvermögens in einem kritischen Stadium.

Mit dieser Entscheidung wurde bestimmt, dass Verfügungen durch die Elan Care GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Damit unterliegt jede finanzielle oder vermögensbezogene Handlung der Gesellschaft einer zusätzlichen Kontrolle, um eine mögliche Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer bestellt. Sie ist tätig für die MENTOR SOCIETÄT AG mit Sitz am Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, und unter der Rufnummer 06181 / 66993-0 sowie per Fax unter 06181 / 66993-99 erreichbar. Frau Lackenbauer wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation der Elan Care GmbH prüfen und gegebenenfalls Schritte für ein geregeltes Insolvenzverfahren vorbereiten.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 15. August 2025

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