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Cornelius I. RE GmbH – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen und Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3614 IN 854/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12. August 2025 gleich zwei bedeutende Beschlüsse im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cornelius I. RE GmbH, Storkwinkel 2, 10711 Berlin, erlassen.

Zum einen wurde der Antrag der im Handelsregister unter HRB 216256 eingetragenen Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Simon Leopold, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Zum anderen hob das Gericht sämtliche Sicherungsmaßnahmen auf, die bereits am 7. März 2025 angeordnet worden waren. Diese hatten zuvor dazu gedient, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die Cornelius I. RE GmbH, deren Geschäftszweck in der Führung und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen verschiedenster Branchen liegt, wurde in diesem Verfahren durch die Kanzlei BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten. Mit der nun erfolgten Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen und der Abweisung des Antrags endet das Verfahren, und die Gesellschaft erhält ihre volle Verfügungsfreiheit über das verbliebene Vermögen zurück – wenn auch in wirtschaftlich schwieriger Lage.

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