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BaFin warnt: Unerlaubte Anlageangebote unter dem Namen Kenwood Capital Management und Brighton Capital Partners in WhatsApp-Gruppen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Anlageangeboten, die angeblich von Kenwood Capital Management oder Brighton Capital Partners stammen. Betroffen sind unter anderem die Websites kenwoodcapitalmanagement(.)top, kenwoodcapitalmanagement(.)net und brightoncapitalpartners(.)top sowie mehrere WhatsApp-Gruppen.

In diesen Gruppen geben sich vermeintliche Mitarbeiter – namentlich Angela Stein, Clara Wagner und Manfred Kleinix – als Investment-Experten aus. Laut BaFin ist nicht belegt, dass diese Personen tatsächlich existieren. Über die Gruppen werden Kaufempfehlungen für Finanzinstrumente und Kryptowährungen geteilt, die angeblich über die Handels-App KCAPM erworben werden können. Die Betreiber dieser Angebote verfügen nicht über die erforderliche BaFin-Erlaubnis.

Anwerbung über Social Media
Neue Mitglieder werden häufig über Plattformen wie Instagram geworben. Die WhatsApp-Gruppen tragen Namen wie „F68-BCN Europäischer Investmentkurs“, „Brighton Capital Partner.N“, „BCP Aktie Group-M3“ oder „BCP VIP Investment Club-A55“. Ziel ist es, die Teilnehmer zu einer Kontoeröffnung in der KCAPM-App zu bewegen, wobei Einzahlungen auf ausländische Konten erfolgen sollen.

Täuschende Unternehmensangaben
Die Initiatoren geben sich als Kenwood Capital Management (LLC) oder Brighton Capital Partners (LTD/LLC) aus. Nach Erkenntnissen der BaFin haben diese Unternehmen jedoch keine Verbindung zu den WhatsApp-Gruppen oder den genannten Websites – es handelt sich um mutmaßlichen Identitätsmissbrauch.

Typischer Ablauf laut BaFin-Erfahrungen

  • Lockangebote über Social Media mit vermeintlich kostenlosen Aktien-Tipps oder Börsenwissen

  • Einladung in WhatsApp-Gruppen, geführt von angeblichen Wirtschaftsexperten mit Assistenz

  • Mehrwöchiger Vertrauensaufbau durch „Seminare“ und Kaufempfehlungen

  • Vorstellung eines „innovativen Investitionssystems“ oder eines exklusiven Krypto-Tokens

  • Gewinnspiele und Bonusaktionen zur Kundenbindung

  • Aufforderung zur Anmeldung bei Handelsplattformen oder Apps, oft mit angeblich begrenztem Zugang

  • Gelegentliche kleine Testauszahlungen zur Vertrauensbildung

  • Forderung nach weiteren Einzahlungen, meist auf ausländische Konten oder in Kryptowerten

  • Blockierung oder Verweigerung von Auszahlungen nach höheren Einzahlungen

  • Häufige Wechsel der Webseiten-Adressen

Hohe Risiken für Anleger
Fehlende BaFin-Zulassung bedeutet, dass keine staatliche Kontrolle oder Anlegerabsicherung besteht. Gelder sind bei solchen Plattformen oft schnell verloren, und Rückforderungen sind in der Regel kaum durchsetzbar – insbesondere, wenn die Betreiber im Ausland sitzen.

Rechtliche Grundlage der Warnung
Die BaFin stützt ihre Mitteilung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Anlegerschutz-Tipp
Vor jeder Investition sollte die Unternehmensdatenbank der BaFin geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Anbieter lizenziert ist. Angebote, die über Social Media oder WhatsApp-Gruppen verbreitet werden, sind besonders kritisch zu hinterfragen.

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