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MCS Finanz UG – Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 101 IN 599/24 hat das Amtsgericht Karlsruhe am 12. August 2025 eine klare Entscheidung im Verfahren über den Insolvenzantrag der MCS Finanz UG (haftungsbeschränkt) gefällt.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Hegelstraße 4/1 in 75045 Walzbachtal, vertreten durch den Liquidator Michael Steiner, war im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 731294 eingetragen. Ziel des Antrags war die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und wies den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ab. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, und es erfolgt auch keine gerichtliche Verwaltung des Vermögens.

Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren im Wesentlichen beendet. Gläubiger der MCS Finanz UG müssen ihre Forderungen nun außerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend machen, was die Durchsetzung in der Praxis erheblich erschweren dürfte.

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