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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über SRS Grundbesitz Verwaltung GmbH mangels Masse abgewiesen
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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über SRS Grundbesitz Verwaltung GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 214/24 hat das Amtsgericht Meiningen am 7. Juli 2025 entschieden, den Antrag der SRS Grundbesitz Verwaltung GmbH, Glattbach 12, 36466 Dermbach, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abzuweisen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 501720 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Berthold Vogt, hatte den Antrag gestellt, welcher jedoch gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels vorhandener Masse zur Deckung der Verfahrenskosten zurückgewiesen wurde.

Mit der Abweisung ist kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft bleibt somit ohne die formalen Wirkungen eines eröffneten Verfahrens, da die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten der Durchführung zu tragen.

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