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Über 10.000 Hotels verklagen Booking.com wegen unzulässiger Preisbindung

hshotels (CC0), Pixabay

Ein massiver juristischer Schlag gegen einen der weltweit größten Online-Reiseanbieter: Mehr als 10.000 Hotels aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten haben eine Sammelklage gegen das Buchungsportal Booking.com eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe sie über Jahre hinweg durch sogenannte Bestpreisklauseln gezwungen, sich in ihrer Preisgestaltung einzuschränken – ein klarer Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2024 festgestellt hatte.

Was ist die Bestpreisklausel?

Bei der Bestpreisklausel handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die Booking.com seinen Partnerhotels auferlegte. Sie untersagte den Hotels, ihre Zimmer auf anderen Vertriebskanälen – darunter auch auf der eigenen Hotel-Website – zu einem niedrigeren Preis oder zu besseren Konditionen anzubieten als auf Booking.com. Ziel dieser Klausel war es, sicherzustellen, dass Kunden bei Booking.com immer den „besten Preis“ sehen würden.

In der Praxis führte dies jedoch zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs. Hotels konnten keine flexiblen Preisstrategien entwickeln, ihre Margen wurden durch die Provisionsstruktur von Booking.com geschmälert, und Kunden mussten in vielen Fällen höhere Zimmerpreise in Kauf nehmen, als es bei freier Preisgestaltung möglich gewesen wäre.

Urteil des EuGH: Verstoß gegen EU-Kartellrecht

Der EuGH erklärte diese Praxis im Jahr 2024 für kartellrechtswidrig. Die Richter stellten fest, dass Booking.com mit seiner marktbeherrschenden Stellung den Wettbewerb auf unzulässige Weise beschränkt und gegen grundlegende Prinzipien des freien Marktes verstoßen habe. Die Entscheidung des Gerichts gilt als wegweisend für die gesamte Plattformökonomie in Europa.

Klage in den Niederlanden

Die nun angestrengte Sammelklage wird in den Niederlanden verhandelt, da Booking.com seinen Unternehmenssitz in Amsterdam hat. Die klagenden Hotels fordern umfassenden Schadenersatz für die wirtschaftlichen Nachteile, die ihnen durch die Zwangsbindung über Jahre hinweg entstanden sind. Konkrete Summen wurden bislang nicht genannt, doch es dürfte um hohe dreistellige Millionenbeträge gehen.

Organisiert wird die Klage von einer eigens gegründeten Interessengemeinschaft europäischer Hotelbetreiber, unterstützt von spezialisierten Kanzleien im Bereich Wettbewerbs- und Kartellrecht. Die Kläger sehen sich durch das EuGH-Urteil klar im Recht und wollen ein starkes Signal gegen die Marktmacht großer Buchungsplattformen setzen.

Bedeutung für die Branche

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies erhebliche Folgen für die gesamte Online-Reisebranche haben. Nicht nur Booking.com, sondern auch andere Anbieter wie Expedia oder HRS, die in der Vergangenheit ähnliche Klauseln verwendet haben, könnten unter Druck geraten. Gleichzeitig würde ein Erfolg der Hotellerie den Weg freimachen für mehr Preiswettbewerb, höhere Transparenz und faire Bedingungen im digitalen Vertrieb.

Für viele kleinere und mittelständische Hotelbetriebe, die sich über Jahre in einer einseitigen Abhängigkeit von großen Buchungsportalen befanden, könnte der Fall zum Wendepunkt werden.

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