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WI Objektgesellschaft 114 GmbH & Co. KG: Kein Insolvenzverfahren – Gericht weist Antrag mangels Masse ab

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 9 IN 43/25

Die WI Objektgesellschaft 114 GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin WI Verwaltungs 114 GmbH und deren Geschäftsführer Dominik Sikler, hat den Versuch unternommen, durch einen Eigenantrag ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Doch mit Beschluss vom 30. Juli 2025 hat das Amtsgericht Stuttgart diesen Antrag mangels Masse abgelehnt.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 737756, war anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Simmat aus Stuttgart. Trotz dieser professionellen Begleitung stellte das Gericht fest, dass nicht einmal die Mindestmittel zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens vorhanden sind – ein rechtlicher Endpunkt ohne geordnete Abwicklung.

Damit entfällt die Möglichkeit, Vermögenswerte zu sichern, Gläubigerforderungen zu erfassen oder einen Insolvenzverwalter einzusetzen. Ein geregeltes Verfahren findet nicht statt. Für die Gläubiger bedeutet dies in der Praxis einen vollständigen Forderungsausfall, da auch keine Verwertung oder Masseverteilung mehr erfolgt.

Der Beschluss zeigt erneut auf, dass das deutsche Insolvenzrecht klare Mindestvoraussetzungen stellt: Ohne ausreichende Mittel zur Deckung der Gerichtskosten und der Vergütung eines Insolvenzverwalters bleibt selbst der Weg in die Insolvenz versperrt. Die betroffene Gesellschaft tritt damit de facto aus dem Rechtsverkehr aus – ohne offizielle Liquidation, ohne Sanierungsversuch, ohne juristische Aufarbeitung.

Für den Geschäftsführer und die beteiligten Organe können sich dennoch Folgepflichten ergeben, insbesondere bei steuerlichen oder haftungsrechtlichen Fragen, sollte etwa eine Insolvenzverschleppung im Raum stehen.

Ein stilles Ende – aber mit juristischer Wirkung.

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