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ackergold eG i.L. unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Genossenschaft in Liquidation sucht geordneten Ausweg

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen: — (noch nicht angegeben)
Beschluss vom 31.07.2025 um 10:27 Uhr

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der in Liquidation befindlichen ackergold – das thüringer strohlehmhaus eG i.L., mit Sitz Am Nonnenholz 47, 99096 Erfurt, hat das Amtsgericht Erfurt am 31. Juli 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die eingetragene Genossenschaft ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Jena unter GnR 500130 verzeichnet und wird in Liquidation von Liquidator Steffen Dachsel geführt.

Die Genossenschaft widmet sich innovativen und ökologischen Bauweisen – insbesondere dem Einsatz von Stroh-Lehmkonstruktionen – und stand offenbar vor erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nun ist das Insolvenzgericht eingeschaltet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Susanne Hesse aus Erfurt bestellt, die über umfangreiche Erfahrung im Bereich insolvenzrechtlicher Restrukturierungen verfügt. Sie übernimmt ab sofort die Aufgabe, das verbleibende Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen.

Mit dem Beschluss wurde festgelegt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Auch die Einziehung offener Forderungen fällt unter diese Aufsicht. Ziel ist es, unkontrollierte Abflüsse von Vermögenswerten zu verhindern und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung sicherzustellen.

Diese Maßnahme dient nicht nur der Vermögenssicherung, sondern auch der Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung. Die nächsten Schritte hängen nun maßgeblich von den Prüfungen der vorläufigen Verwalterin ab: ob genügend Masse für ein Verfahren vorhanden ist, ob ein Insolvenzgrund besteht – und ob ein Sanierungsansatz oder eine geordnete Abwicklung realistisch erscheint.

Für Mitglieder der Genossenschaft, Gläubiger und Projektpartner ist dieser Beschluss ein deutliches Signal für den Eintritt in eine entscheidende Phase. Der ökologische und regionale Ansatz von ackergold steht nun auf dem Prüfstand der Insolvenzordnung – mit offenem Ausgang.

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