Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 67g IN 218/25
Die N&S Sportwetten GmbH, mit Sitz in der Großen Bergstraße 237, 22767 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167662 und vertreten durch Geschäftsführer Herrn Nuri Duguk, ist mit ihrem Versuch, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen, gescheitert. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 31. Juli 2025 sowohl den Insolvenzantrag der Schuldnerin als auch die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die Gesellschaft, deren Geschäftszweig im Betrieb von Wettbüros mit Schwerpunkt auf Sportwetten liegt, hatte am 4. Juli 2025 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Bereits kurz darauf – am 8. Juli – hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen verhängt, um das Vermögen der Schuldnerin vor Zugriffen zu schützen und eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Doch nur wenige Wochen später ist klar: Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen – es ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken. Damit entfällt jede Grundlage für eine formelle Abwicklung, und die Sicherungsmaßnahmen wurden folgerichtig am selben Tag aufgehoben.
Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung einen voraussichtlich vollständigen Forderungsausfall. Da kein Verfahren eröffnet wird, gibt es auch keine Möglichkeit, Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Die N&S Sportwetten GmbH ist damit faktisch zahlungsunfähig – ohne dass ein Insolvenzverwalter tätig wird oder ein gerichtlicher Verwertungsprozess stattfindet.
Der Fall unterstreicht die Realität vieler kleinerer Kapitalgesellschaften, insbesondere in risikobehafteten Branchen wie dem Glücksspiel- und Wettwesen: Ist kein Mindestvermögen vorhanden, bleibt am Ende oft nur ein rechtlich dokumentiertes, aber wirtschaftlich ungeordnetes Ende.