Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 67c IN 299/25
Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Massenbach Retail Consulting GmbH, mit Sitz in der Wischhofstieg 3, 22393 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 31. Juli 2025 um 16:27 Uhr umfassende vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter HRB 139492 geführt und wird von Geschäftsführer Herrn York Gemmingen Freiherr von Massenbach geleitet.
Die Gesellschaft ist in der Unternehmensberatung sowie der Vermittlung von Gebrauchsgütern, Investitionsgütern, Dienstleistungen und Versorgungsleistungen aller Art tätig – ein breit gefasster Geschäftszweig mit vielfältigen wirtschaftlichen Risiken und Chancen. Doch nun steht sie unter dem Schutzschirm der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den Geschäftsbetrieb zu überwachen. Ab sofort dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
Zugleich wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits laufende Maßnahmen sind vorläufig eingestellt. Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis übertragen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die sogenannten Drittschuldner – also Kunden oder Auftraggeber mit offenen Zahlungsverpflichtungen – wurden angewiesen, ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung der Vermögensverhältnisse und der Vermeidung gläubigerschädlicher Verfügungen, während das Gericht prüft, ob ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Für die Massenbach Retail Consulting GmbH beginnt damit eine kritische Phase: Ob Sanierung, Stilllegung oder Insolvenzverfahren – das weitere Vorgehen hängt nun maßgeblich von den Ermittlungen und der Einschätzung des vorläufigen Verwalters ab.
Der Beschluss des Amtsgerichts markiert den Beginn eines intensiven Prüfverfahrens über die Zukunft des Unternehmens. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeitende sind gleichermaßen betroffen und müssen sich nun auf juristisch geordnete, aber wirtschaftlich einschneidende Entwicklungen einstellen.