Dark Mode Light Mode

Bombendrohungen und Mordauftrag: Zwei junge Männer in Stuttgart verurteilt

succo (CC0), Pixabay

Im Prozess um eine Serie bundesweiter Bombendrohungen hat das Landgericht Stuttgart zwei junge Männer zu Jugendstrafen verurteilt. Die Angeklagten, beide 21 Jahre alt, hatten über Monate hinweg mit massiven Drohungen gegen Schulen, Behörden und religiöse Einrichtungen bundesweit für erhebliche Verunsicherung gesorgt – darunter auch in Berlin, Hamburg und Frankfurt. Ein besonders brisanter Aspekt: Einer der beiden Männer hatte zusätzlich einen Auftragsmord initiiert.

Der aus Baden-Württemberg stammende Angeklagte wurde wegen des Vortäuschens von Straftaten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Kammer erkannte bei ihm Reue und eine geringere Tatbeteiligung. Sein Komplize aus Hamburg hingegen erhielt eine drei Jahre lange Jugendstrafe ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er nicht nur federführend an den Bombendrohungen beteiligt war, sondern auch einen Mord in Auftrag gegeben hatte – eine Person in Offenbach sollte getötet werden. Der Plan wurde jedoch vereitelt, bevor es zur Tat kam.

Drohungen im Namen extremistischer Gruppen

Nach Angaben der Ermittler versendeten die Angeklagten eine Vielzahl von Drohmails mit angeblichen Bombenwarnungen – häufig unter dem Deckmantel rechtsextremer und islamistischer Organisationen, um die Behörden zusätzlich zu täuschen und zu verunsichern. Mehrfach mussten Schulgebäude evakuiert und der Betrieb von Amtsgerichten, Moscheen oder Synagogen unterbrochen werden. In keinem Fall wurde tatsächlich Sprengstoff gefunden.

Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es sich bei den Taten um „verwerfliche Eingriffe in das öffentliche Leben“ handle, die ein hohes Maß an Ressourcen bei Polizei, Rettungsdiensten und Justiz gebunden hätten. Zudem hätten sie bei vielen Betroffenen massive Ängste ausgelöst – nicht zuletzt, da sich einige Drohungen auf reale Anschläge beriefen.

Tatmotiv: Machtfantasien und Aufmerksamkeit

Die Angeklagten sollen sich laut psychiatrischem Gutachten aus einem Gefühl der Machtlosigkeit und gesellschaftlichen Isolation zu den Taten hinreißen lassen haben. Das Gericht wertete dies als jugendtypisches Verhalten, sprach jedoch von einem hohen Maß an krimineller Energie. Beide Männer waren zum Tatzeitpunkt noch in einer schwierigen persönlichen Lage, so das Urteil.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Hamburgers kündigte bereits an, mögliche Rechtsmittel zu prüfen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BKA warnt: Wirtschaftskriminalität in Deutschland auf Rekordniveau

Next Post

Kritische Analyse aus Anlegersicht: e3 Windpark Iven GmbH & Co. KG bleibt 2023 bilanziell schwach aufgestellt