Auch Bayern führt – wie viele andere Bundesländer – einen sogenannten Wassercent ein. Das bayerische Kabinett hat am Dienstag den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Demnach sollen künftig alle, die im Freistaat Grundwasser entnehmen oder verbrauchen, eine Abgabe entrichten.
Der geplante Satz: zehn Cent pro Kubikmeter Wasser. Die Regelung soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten und betrifft insbesondere landwirtschaftliche Betriebe, die Industrie sowie kommunale Versorger – aber auch Privatpersonen.
Für Privathaushalte halten sich die zusätzlichen Belastungen laut Regierung in Grenzen: Im Durchschnitt rechne man mit rund fünf Euro Mehrkosten pro Person und Jahr, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums.
Mit dem Wassercent will der Freistaat einen bewussteren Umgang mit der Ressource Wasser fördern und Investitionen in die Wasserinfrastruktur und den Grundwasserschutz finanzieren. Angesichts zunehmender Trockenperioden und sinkender Grundwasserspiegel sei dies eine notwendige Maßnahme, so die Begründung der Staatsregierung.
Die Opposition und Interessenvertreter aus der Landwirtschaft äußerten sich teils kritisch. Sie befürchten Mehrbelastungen für ohnehin stark geforderte Betriebe und fordern gezielte Ausnahmen oder Entlastungen. Die finale Abstimmung im Landtag steht noch aus.