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Aufhebung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen bei der Galleria Lebensart GmbH – Verfahren nach Erledigung der Hauptsache beendet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen: 21 IN 107/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Galleria Lebensart GmbH, mit Sitz in der Andernacher Straße 176–178, 56070 Koblenz, hat das Amtsgericht Koblenz am 28. Juli 2025 um 14:17 Uhr einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 21322 eingetragen und wurde im Verfahren vertreten durch die beiden Geschäftsführer Thomas Moelter und Matthias Schmied.

Nachdem die Hauptsache erledigt wurde – also der zugrundeliegende Insolvenzantrag zurückgenommen oder auf andere Weise gegenstandslos wurde – hat das Insolvenzgericht gemäß § 25 InsO mit sofortiger Wirkung die bislang geltenden Maßnahmen aufgehoben.

Konkret bedeutet dies:

  • Das allgemeine Veräußerungsverbot, das am 16. Juli 2025 zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens verhängt worden war, ist außer Kraft gesetzt.
  • Ebenso wurde die Einstellung sämtlicher Vollstreckungsmaßnahmen, ebenfalls angeordnet am 16. Juli 2025, nunmehr aufgehoben.

Damit kann die Galleria Lebensart GmbH – zumindest aus insolvenzrechtlicher Sicht – wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen, und auch Gläubiger können etwaige Vollstreckungen wieder aufnehmen, sofern andere rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen.

Die Entscheidung markiert das vorläufige Ende des Insolvenzverfahrens, ohne dass es zu einer formellen Eröffnung kam. Für die beteiligten Parteien bedeutet dies eine Rückkehr zur rechtlichen Ausgangslage vor Verfahrensbeginn – mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21, 28. Juli 2025
Aktenzeichen: 21 IN 107/25

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