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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Imvest Schwanenwik GmbH & Co. KG – Gericht ordnet umfassende Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 67c IN 297/25

Am 29. Juli 2025 um 10:48 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine weitreichende Entscheidung getroffen. Betroffen ist die Imvest Schwanenwik GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Nobistor 16, 22767 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119116.

Die Kommanditgesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftenden Gesellschafterinnen:

  • die Imvest Projektentwicklung GmbH (HRB 96697), vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Talanga und Tomislav Karajica,
  • sowie die IHW Management GmbH (HRB 178122), vertreten durch Geschäftsführer Tomislav Karajica.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen wurde gemäß §§ 21 und 22 InsO der Hamburger Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mit dem Beschluss gelten für die Schuldnerin ab sofort folgende Einschränkungen:

  • Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft – insbesondere über Bankguthaben und sonstige Forderungen – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Die Verwaltung und Einziehung von Bankguthaben sowie Forderungen liegt ausschließlich in den Händen des vorläufigen Verwalters.
  • Drittschuldnern – also Personen oder Institutionen, die gegenüber der Schuldnerin zur Zahlung verpflichtet sind – ist es untersagt, noch direkt an die Imvest Schwanenwik GmbH & Co. KG zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen, also an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Zusätzlich wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, mit sofortiger Wirkung untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.

Dieser Beschluss stellt einen bedeutsamen Schritt dar, um das verbleibende Vermögen zu sichern, eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen und gegebenenfalls Voraussetzungen für eine Fortführung des Unternehmens zu schaffen. Die kommenden Wochen werden über den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens und die Perspektiven der Imvest Schwanenwik GmbH & Co. KG entscheiden.

Amtsgericht Hamburg, 29. Juli 2025
Aktenzeichen: 67c IN 297/25

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