Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen: 99 IN 155/25
Am 29. Juli 2025 um 07:46 Uhr hat das Amtsgericht Bonn im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Main Riverside Lofts GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Kirchgrabenstraße 20, 65795 Hattersheim, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 50569 eingetragen und wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Felix Höpker, Rabinstraße 1, 53111 Bonn, bestellt.
Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen hat das Gericht nach §§ 21, 22 InsO die folgenden Anordnungen getroffen:
- Verfügungen des Schuldners über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Die Verwaltung und Einziehung von Bankguthaben sowie sonstigen Forderungen obliegt ausschließlich dem vorläufigen Verwalter.
- Drittschuldnern – also jenen, die der Main Riverside Lofts GmbH & Co. KG noch Zahlungen schulden – ist es verboten, weiterhin an den Schuldner selbst zu zahlen. Künftige Leistungen dürfen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur weiteren Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner, untersagt – sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Mit dieser Entscheidung stellt das Insolvenzgericht die Weichen für eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und sichert die verbliebenen Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger.
Amtsgericht Bonn, 29. Juli 2025
Aktenzeichen: 99 IN 155/25