Die Bundespolizei soll künftig bundesweit mit Taser-Geräten – offiziell Distanz-Elektroimpulsgeräten – ausgestattet werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, der derzeit in der Ressortabstimmung ist. Ziel ist es, den Einsatzkräften weitere Handlungsmöglichkeiten zu geben, um Gefahrenlagen effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig zu bewältigen.
Warum Taser?
Nach Angaben des Ministeriums soll der Taser eine Lücke zwischen Schlagstock und Schusswaffe schließen. Er wird als milderes Zwangsmittel angesehen, weil er Angreifer durch einen kurzen Elektroimpuls außer Gefecht setzt, ohne dabei in der Regel tödliche Verletzungen zu verursachen.
„Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Gebrauch von Schusswaffen bleibe weiterhin das letzte Mittel, so das Ministerium.
Aktuelle Lage und geplante Änderungen
Bisher war der Taser-Einsatz bei der Bundespolizei nur in Pilotprojekten und in bestimmten Regionen zugelassen. Nun soll die Ausrüstung flächendeckend erfolgen. Dies gilt für alle Bundespolizisten, die im direkten Einsatz stehen – etwa bei Grenzkontrollen, Bahnhöfen oder Flughäfen.
Pro- und Contra-Argumente
Befürworter argumentieren:
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Taser verringern die Wahrscheinlichkeit tödlicher Gewaltanwendung.
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Sie ermöglichen ein abgestuftes Vorgehen, wenn ein Einsatz der Schusswaffe nicht erforderlich, aber körperliche Gewalt nicht ausreichend ist.
Kritiker warnen hingegen:
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Gesundheitsrisiken bei Menschen mit Vorerkrankungen – Taser können in Einzelfällen tödlich wirken.
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Gefahr des Missbrauchs, da Taser als „einfache Lösung“ in Konfliktsituationen gesehen werden könnten.
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Forderungen nach strenger Ausbildung und klaren Einsatzregeln.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, bevor er in den Bundestag eingebracht wird. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnten Taser bundesweit schon ab 2026 zur Standardausrüstung der Bundespolizei gehören.