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Trump-Administration schließt „Wall Street Journal“ aus Schottland-Pressereise aus – Reaktion auf Epstein-Bericht
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Trump-Administration schließt „Wall Street Journal“ aus Schottland-Pressereise aus – Reaktion auf Epstein-Bericht

MIH83 (CC0), Pixabay

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat das Wall Street Journal (WSJ) kurzfristig aus dem offiziellen Pressetross für seine bevorstehende Reise nach Schottland ausgeschlossen. Grund dafür ist ein kritischer Bericht des Blattes über eine mutmaßliche Verbindung zwischen Trump und dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein.

Laut Pressesprecherin Karoline Leavitt wurde der Ausschluss wegen „falscher und verleumderischer Berichterstattung“ beschlossen – eine direkte Anspielung auf einen WSJ-Artikel vom 17. Juli. Darin ging es um angebliche Geburtstagsbriefe an Epstein, darunter ein Schreiben mit Trumps Namen und der Zeichnung einer nackten Frau. Trump bestreitet die Echtheit der Dokumente und hat eine Verleumdungsklage in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar gegen die Zeitung eingereicht.

Der betreffende WSJ-Reporter, der nicht an dem Artikel beteiligt war, sollte ursprünglich Teil des kleinen „Press Pools“ sein – eine rotierende Gruppe von Journalist:innen, die den Präsidenten auf Reisen begleiten und exklusive Zugänge zu Foto-Terminen und Gesprächen erhält.

Machtverschiebung zugunsten des Weißen Hauses

Bis Anfang des Jahres koordinierte die unabhängige White House Correspondents’ Association (WHCA) die Besetzung des Press Pools. Doch im Februar übernahm die Trump-Administration selbst die Kontrolle – ein Schritt, der Kritikern zufolge den Zugang zur Macht selektiv politisiert.

Die jüngste Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von Maßnahmen, mit denen das Weiße Haus Medien ausschließt, deren Berichterstattung dem Präsidenten nicht passt. Bereits zuvor war die Associated Press ins Visier geraten, nachdem sie sich geweigert hatte, Trumps Erlass zur Umbenennung des „Gulf of Mexico“ in „Gulf of America“ in ihrer Berichterstattung vollständig umzusetzen.

„Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf Sonderzugang zum Präsidenten“, erklärte Leavitt am Montag. „13 verschiedene Medien werden die Schottlandreise begleiten – das Wall Street Journal gehört nicht dazu.“

Kritik von Journalistenverbänden und Pressefreiheitsexperten

Die WHCA-Präsidentin Weijia Jiang reagierte mit scharfer Kritik:

„Die Bestrafung von Medienhäusern aufgrund ihrer Inhalte widerspricht der US-Verfassung und der Idee einer freien, unabhängigen Presse.“

Auch die Freedom of the Press Foundation sprach von einem verfassungswidrigen und rachsüchtigen Akt, der alle Medien bedrohe.

„Journalisten sollten für ihre Arbeit nicht abgestraft, sondern geschützt werden“, sagte Seth Stern, Direktor für Interessenvertretung der Organisation.

Das Wall Street Journal selbst äußerte sich am Montag zunächst nicht öffentlich zum Ausschluss, bekräftigte jedoch vergangene Woche, man habe „volles Vertrauen in die journalistische Sorgfalt und Genauigkeit“ der eigenen Berichterstattung.

Fazit

Die Eskalation zwischen Trump und dem Wall Street Journal verdeutlicht einmal mehr den angespannten Zustand der Pressefreiheit in den USA. Der Ausschluss des renommierten Mediums aus dem Pressetross des Präsidenten gilt als beispielloser Akt politischer Vergeltung – mit möglichen Folgen für künftige Berichterstattung und journalistischen Zugang zur Macht.

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