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Berichtigung im Insolvenzantragsverfahren: Korrektur der Firmierung im Verfahren Big Difference GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 80/25

Im Rahmen des am Amtsgericht Neumünster geführten Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Big Difference GmbH & Co. KG, ansässig in Am Hasselt 20c, 24576 Bad Bramstedt, wurde durch Beschluss vom 21. Juli 2025 eine formale Berichtigung vorgenommen.

Die Schuldnerin wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die CN Development Management GmbH, deren Geschäftsführer Lars Haselbauer und Adam Piechowski ebenfalls als Vertreter fungieren. Ursprünglich war im Rubrum des Beschlusses vom 17. Juli 2025 ein Schreibfehler enthalten: Die Gesellschaft war fälschlich als „Big Difference GmbH & Go. KG“ benannt worden.

Mit dem aktuellen Beschluss wurde dieser Fehler nun amtlich korrigiert. Die richtige Bezeichnung der Schuldnerin lautet somit verbindlich Big Difference GmbH & Co. KG.

Diese formelle Richtigstellung ist von Bedeutung für die korrekte Abwicklung und Zustellung im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Die rechtliche Identität der Beteiligten muss zweifelsfrei feststehen, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht, 21. Juli 2025

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