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Turhan Bauunternehmung GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht schützt Unternehmensvermögen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 17. Juli 2025 um 13:20 Uhr hat das Amtsgericht Erfurt im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 1300/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Turhan Bauunternehmung GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Bierweg 27, 99310 Arnstadt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 521549 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Eminov Turhan vertreten.

Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu stabilisieren, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Götze aus Erfurt bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt. Ihm obliegt es nun, die finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft zu überwachen und das vorhandene Vermögen zu sichern.

Die zentralen Maßnahmen des Beschlusses im Überblick:

  • Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin – dazu zählt auch die Einziehung von Außenständen – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das Vermögen zu verwalten, insbesondere Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder zu vereinnahmen.
  • Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser genehmigt eine Zahlung an die Schuldnerin (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Diese Maßnahmen dienen der geordneten Prüfung der Vermögenslage und sollen verhindern, dass im Zeitraum vor einer möglichen Verfahrenseröffnung Gläubiger benachteiligt oder Vermögenswerte entzogen werden.

Für die Turhan Bauunternehmung GmbH, die im Bausektor tätig ist, beginnt damit eine entscheidende Phase der Neuordnung. Ob es zu einer tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder eine alternative Lösung gefunden wird, bleibt vom weiteren Verlauf und insbesondere vom Ergebnis der Prüfung des vorläufigen Verwalters abhängig.

Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht
17. Juli 2025
Aktenzeichen: 8 IN 1300/25

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