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Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG
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Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 504 IN 198/24 hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 18. Juli 2025 den Insolvenzantrag der Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, war im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20198 eingetragen. Vertreten wurde sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 59222), deren Liquidator Herr Roland Wutz ist.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 18. September 2024 gestellt und nun – fast ein Jahr später – mit der Begründung abgelehnt, dass keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Eine solche Entscheidung gemäß § 26 InsO bedeutet, dass selbst die Grundkosten für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens nicht gedeckt werden können – ein deutliches Zeichen für die vollständige Vermögenslosigkeit der Schuldnerin.

Mit der Abweisung des Antrags gilt das Unternehmen nun als aufgelöst und wirtschaftlich handlungsunfähig. Gläubiger haben kaum noch Aussicht auf Rückflüsse, da mangels Insolvenzmasse kein geordnetes Verfahren zur Forderungsbefriedigung stattfinden kann.

Amtsgericht Düsseldorf
18. Juli 2025
Aktenzeichen: 504 IN 198/24

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