Mit Beschluss vom 17. Juli 2025 um 16:00 Uhr hat das Amtsgericht Stuttgart im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 1300/25 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TM Erste Grundstücksgesellschaft mbH, mit Sitz in der Geislinger Straße 32, 89150 Laichingen, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24527 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Helmut Reiber. Die Verfahrensvertretung liegt bei den Rechtsanwälten Sonnleitner Rheinische Treuhand GmbH.
Das Unternehmen, das im Immobiliensektor tätig ist, sieht sich offenbar mit schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern, hat das Gericht umfassende Schutzmaßnahmen angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Mucha aus Stuttgart bestellt. Ihm obliegt nun die Aufsicht über das Unternehmen, mit dem Ziel, das Vermögen zu sichern, Auskünfte einzuholen und die wirtschaftlichen Grundlagen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu bewerten.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Zwangsvollstreckungen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, sind untersagt bzw. ausgesetzt – ausgenommen davon sind nur unbewegliche Vermögenswerte.
- Verfügungen über Vermögenswerte, insbesondere über Bankkonten und Außenstände, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
- Die Einziehungsbefugnis über Forderungen sowie die Verwaltung von Geldern geht vollständig auf den vorläufigen Verwalter über. Dieser ist zudem ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und für deren Führung Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
- Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Der Verwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Auskunft bei Banken und Behörden einzuholen.
Zudem wurde Rechtsanwalt Mucha beauftragt, ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Dieses soll klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob das Verfahren finanziell tragbar ist, ob eine Fortführung des Unternehmens realistisch erscheint und welche Verfahrensform zur Anwendung kommen könnte.
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen tritt die TM Erste Grundstücksgesellschaft mbH in eine entscheidende Phase der gerichtlich begleiteten Neuordnung. Der Beschluss stellt sicher, dass die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens erhalten bleibt, während das Insolvenzgericht die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung prüft.
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
17. Juli 2025
Aktenzeichen: 8 IN 1300/25