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Me Nashua Michael Erdmann Vertriebs GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Maßnahmen zur Vermögenssicherung eingeleitet
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Me Nashua Michael Erdmann Vertriebs GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Maßnahmen zur Vermögenssicherung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 18. Juli 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht München im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1542 IN 1787/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Me Nashua Michael Erdmann Vertriebs GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Oskar-Messter-Straße 13, 85737 Ismaning, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 77856 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Michael Erdmann.

Ziel der Anordnung ist die Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen, während über die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens entschieden wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Herzogstraße 60, 80803 München. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zu überwachen, das Unternehmensvermögen zu schützen und zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend Masse vorhanden ist, um Verfahrenskosten zu decken.

Die wesentlichen Maßnahmen im Überblick:

  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Das betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein eigens einzurichtendes Treuhandkonto einzuziehen sowie Kassenguthaben auf ein Verfahrenskonto zu überführen.
  • Drittschuldner – also Personen oder Institutionen, die der GmbH Geld schulden – dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind, untersagt und bereits eingeleitete Verfahren werden einstweilen eingestellt.

Diese Maßnahmen dienen der geordneten Bestandsaufnahme und Vermögenssicherung. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, steht noch aus. Der Beschluss bildet jedoch den juristischen Rahmen, in dem nun geprüft wird, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erfolgen muss.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
18. Juli 2025
Aktenzeichen: 1542 IN 1787/25

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