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Galleria Lebensart GmbH unter allgemeinem Veräußerungsverbot – Gericht ordnet einschneidende Maßnahme an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 16. Juli 2025 um 12:15 Uhr hat das Amtsgericht Koblenz im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 107/25 im Rahmen eines Regelinsolvenzantrags eine sofortige Maßnahme zur Sicherung des Vermögens der Galleria Lebensart GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Andernacher Straße 176–178, 56070 Koblenz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 21322, wird durch die Geschäftsführer Thomas Moelter und Matthias Schmied vertreten.

Zur Vermeidung einer nachteiligen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin hat das Insolvenzgericht ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) erlassen. Mit sofortiger Wirkung ist es der Galleria Lebensart GmbH untersagt, Vermögenswerte zu veräußern oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Das Verbot erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen, womit ein zentraler Bestandteil der Liquiditätssteuerung des Unternehmens unterbunden wird.

Diese Maßnahme stellt einen der schärfsten Eingriffe in die unternehmerische Handlungsfreiheit vor der eigentlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dar. Sie dient dem Zweck, das vorhandene Vermögen zu sichern und einen transparenten Zustand zu bewahren, um im weiteren Verlauf des Verfahrens eine sachgerechte Entscheidung über die Eröffnung treffen zu können.

Die Galleria Lebensart GmbH, die in der Vergangenheit als Anbieter von Wohnaccessoires, Möbeln und Lifestyle-Produkten tätig war, steht nun vor einer entscheidenden Weichenstellung. Mit dem Veräußerungsverbot hat das Gericht einen ersten Schritt zur Einleitung eines geordneten Insolvenzverfahrens gesetzt.

Amtsgericht Koblenz – Abt. 21
16. Juli 2025
Aktenzeichen: 21 IN 107/25

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