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Amtsgericht hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der F.R. Dienstleistungen UG auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.R. Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 17. Juli 2025 entschieden, die zuvor ergriffenen Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO wieder aufzuheben. Die Gesellschaft, ehemals geschäftsansässig in der Markgrafenstraße 9 A, 10969 Berlin, war im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 257257 geführt und wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Radisav Kostic.

Die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich mit Beschluss vom 25. Juni 2025 zum Schutz des Schuldnervermögens getroffen wurden, galten typischerweise der Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögensbestand während der Prüfungsphase des Insolvenzgerichts. Dass diese nun aufgehoben wurden, lässt darauf schließen, dass sich die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren entweder nicht bestätigt haben oder der Insolvenzantrag auf andere Weise erledigt wurde.

Der Beschluss stellt somit einen Wendepunkt im Verfahren dar: Die gerichtliche Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin endet mit dieser Entscheidung, und das Unternehmen ist – vorbehaltlich weiterer Entscheidungen – nicht mehr den restriktiven Regelungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterworfen.

Amtsgericht Charlottenburg
Beschluss vom 17. Juli 2025

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