Die Hoffnung auf ein juristisches Signal für mehr Klimaschutz hat einen herben Rückschlag erlitten: Indigene Gemeinschaften auf den Torres-Strait-Inseln im Norden Australiens sind mit ihrer Klage gegen die australische Regierung gescheitert. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Regierung rechtlich nicht verpflichtet ist, die Inseln vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Kläger, indigene Inselbewohner, hatten die Regierung verklagt, weil sie aus ihrer Sicht unzureichende Emissionsziele für den Zeitraum 2015 bis 2021 festgelegt hatte. Sie argumentierten, dass diese Politik den Anstieg des Meeresspiegels beschleunige und somit die Lebensgrundlage der Inselbewohner gefährde.
Urteil mit begrenztem Einfluss
Bundesrichter Michael Wigney bemängelte zwar, dass die damaligen Emissionsziele nicht auf den „besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen“ basierten. Dennoch betonte er, dass selbst ambitioniertere nationale Ziele in diesem Zeitraum kaum Einfluss auf den globalen Temperaturanstieg gehabt hätten. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Bedrohung für die Torres-Strait-Inseln
Die Torres-Strait-Inseln – eine aus 274 Inseln bestehende Gruppe mit knapp 5.000 Einwohnern – sind besonders stark vom Klimawandel betroffen. Laut offiziellen Angaben steigt der Meeresspiegel dort dreimal schneller als im weltweiten Durchschnitt. Schon jetzt drohen Überflutungen, Küstenerosion und der Verlust landwirtschaftlicher Flächen.
Vier Jahre Rechtsstreit – ohne Erfolg
Die indigene Gemeinschaft hatte vier Jahre lang gekämpft und den Fall zu einem Symbol für den Schutz vulnerabler Regionen im Klimawandel gemacht. Trotz der Niederlage könnte das Verfahren jedoch internationale Aufmerksamkeit auf die Situation der Inseln lenken – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Australien zu den größten Kohleexporteuren der Welt gehört und für seine Klimapolitik immer wieder in der Kritik steht.