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Schnellere Wertpapierabwicklung in der EU: Konsultation zu T+1 gestartet

Elionas2 (CC0), Pixabay

Die Europäische Union plant eine tiefgreifende Änderung im europäischen Kapitalmarkt: Ab dem 11. Oktober 2027 soll der Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte von bisher zwei Tagen (T+2) auf nur noch einen Tag (T+1) verkürzt werden. Ziel ist es, die Wertpapierabwicklung effizienter zu gestalten und den europäischen Markt stärker an internationale Standards – etwa in den USA, China, Indien und dem Vereinigten Königreich – anzugleichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich.

Was bedeutet T+1?

Der Begriff T+1 beschreibt, dass Wertpapiere nur einen Handelstag nach der Transaktion im Depot der Käuferin oder des Käufers verbucht und Zahlungen an die Verkäuferin oder den Verkäufer geleistet werden. Bisher beträgt die Frist zwei Handelstage (T+2). Die Umstellung soll die Kapitalbindung reduzieren, Risiken minimieren und den Bedarf an Sicherheitsleistungen (Collateral) senken.

Welche Geschäfte sind betroffen?

Die Umstellung gilt für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, also etwa Aktien-, Anleihe- oder ETF-Geschäften. Ausgenommen bleiben zunächst Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, wie beispielsweise Wertpapierleihgeschäfte oder Repurchase Agreements (Repos).

Herausforderungen für den Markt

Die Umstellung erfordert umfassende Anpassungen bei Banken, Depotstellen, Handelsplattformen und weiteren Marktakteuren. Dabei geht es nicht nur um geänderte Prozesse und Handelszeiten, sondern auch um technologische Infrastruktur, automatisierte Schnittstellen und standardisierte Kommunikation.

Öffentliche Konsultation läuft

Das EU T+1 Industry Committee hat am 30. Juni 2025 eine Roadmap zur Umsetzung von T+1 veröffentlicht. Sie enthält konkrete Empfehlungen zur technischen und operativen Umstellung sowie Hinweise auf notwendige Vorbereitungen. Bis zum 31. August 2025 läuft eine öffentliche Konsultation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, an der sich alle Marktteilnehmer beteiligen können.

Die BaFin ruft Unternehmen ausdrücklich dazu auf, ihre Rückmeldungen einzureichen, um eine reibungslose und marktgerechte Umsetzung sicherzustellen.

Weitere Informationen

Die vollständige Roadmap und Hinweise zur Teilnahme an der Konsultation finden sich auf der Website der ESMA. Auch die BaFin stellt auf ihrer Website weiterführende Informationen und Links zur Verfügung.

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