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Vergeblicher Versuch der Rettung: Insolvenzverfahren der innofixx equipment GmbH scheitert an Mittellosigkeit

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 2288/25

Am 7. Juli 2025 erließ das Amtsgericht Charlottenburg einen wegweisenden Beschluss über das Schicksal der innofixx equipment GmbH. Das Berliner Unternehmen mit Sitz in der Mertensstraße 63–115 in 13587 Berlin, das unter der Leitung seines Geschäftsführers Axel Herzsprung im Bereich Vermarktung und Vertrieb von Normteilen für den Hoch- und Tiefbau tätig ist, hatte selbst den Antrag gestellt, ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen zu eröffnen. Eingetragen ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 182930.

Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin kam das Gericht jedoch zu einem ernüchternden Ergebnis: Die noch vorhandenen Mittel reichen nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Somit blieb dem Insolvenzgericht keine andere Möglichkeit, als den Antrag der innofixx equipment GmbH mangels Masse abzuweisen.

Dieser Beschluss markiert einen bitteren Punkt in der Geschichte der Gesellschaft, die offenbar keine Chance mehr sah, sich aus eigener Kraft zu sanieren, und nun selbst den letzten Ausweg über ein Insolvenzverfahren gesucht hatte. Doch auch dieser Weg ist nun vorerst verschlossen, was das wirtschaftliche Ende der Firma wahrscheinlich besiegelt.

Dennoch steht es der Schuldnerin frei, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, wobei der Fristbeginn von der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung abhängt. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erfolgen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die strengen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ob die innofixx equipment GmbH oder andere Beteiligte diesen Rechtsweg beschreiten werden, bleibt abzuwarten. Fest steht: Ohne ausreichende Masse kann kein Verfahren eröffnet werden – und ohne Verfahren bleibt Gläubigern wie Mitarbeitern oft nur die Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung oder das Abwarten weiterer Entwicklungen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –
Berlin, den 7. Juli 2025

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