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Insolvenzantrag der Ma Diamond UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 10 IN 603/25 hat das Amtsgericht Heilbronn am 4. Juli 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ma Diamond UG (haftungsbeschränkt) i.L. mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Uhlandstraße 41 in 71665 Vaihingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 774807 eingetragen und wird derzeit von Mahir Mete Düzgün als Liquidator vertreten.

Die Ma Diamond UG war in ihrer aktiven Zeit darauf spezialisiert, Projekte im Bereich Handel und Dienstleistungen umzusetzen. Mit schlanker Struktur und als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gegründet, zielte sie darauf ab, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und Nischen zu besetzen. Doch die wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Zeit führten dazu, dass die Mittel der Gesellschaft nicht mehr ausreichten, um ihre Verbindlichkeiten zu bedienen.

Das Gericht sah sich daher gezwungen, den Antrag auf Insolvenzeröffnung nach § 26 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abzuweisen. Mit dieser Entscheidung steht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht einmal mehr ausreicht, um die Kosten eines geregelten Insolvenzverfahrens zu tragen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Heilbronn eingesehen werden. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Auch dies wird allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn neue Mittel oder Umstände vorgelegt werden, die eine Verfahrenskostendeckung ermöglichen könnten.

Ohne eine solche Beschwerde wird die Abweisung rechtskräftig, was in der Regel das faktische Ende der Gesellschaft bedeutet. Gläubiger müssen ihre Ansprüche außerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens individuell weiterverfolgen – häufig mit ungewissem Ausgang.

Amtsgericht Heilbronn, 04. Juli 2025
Aktenzeichen: 10 IN 603/25

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