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Achtung Abofalle: Vorsicht bei Rechnungen der PVZ – so schützen Sie sich vor ungewollten Zeitschriften-Abos

kaboompics (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentralen schlagen Alarm: Immer mehr Menschen berichten von dubiosen Zeitschriften-Abos, die sie angeblich abgeschlossen haben sollen – ohne ihr Wissen. Hinter den Rechnungen steht häufig die Pressevertriebszentrale (PVZ), die in den Jahren 2024 und 2025 bereits über 12.500 Mal von Betroffenen bei den Verbraucherzentralen gemeldet wurde. Es geht um Abofallen mit System, die oft harmlos beginnen – und später teuer werden.

🚨 Wovor wird gewarnt?

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen am Telefon, über das Internet oder soziale Medien kostenlose Probe-Abos für Zeitschriften angeboten wurden. Was wie ein harmloses Geschenk aussieht, entpuppt sich später als kostspielige Abofalle:
Statt einer einfachen Gratis-Ausgabe folgt ohne ausdrückliche Zustimmung eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Abo, ausgestellt durch die PVZ. Besonders brisant: Die meisten Betroffenen haben nie eine Vertragsbestätigung erhalten, sondern erfahren vom vermeintlichen Abo erst, wenn die Rechnung bereits im Briefkasten liegt.

🛑 Typische Maschen der Abofalle

Die Methoden sind vielseitig – und oft gut getarnt:

  • Angeblich kostenloses Zeitschriften-Abo nach einem Werbeanruf

  • Gewinnspiele über Pop-up-Fenster auf Webseiten

  • Teilnahme an einer Online-Umfrage mit Abo als „Dankeschön“

  • „Gratis-Zeitschrift“ nach einer Internetbestellung

  • Datenabfrage für angebliche Produkttests

  • Werbung auf Social Media mit Lockangeboten für Probeprodukte

In all diesen Fällen wird mit kostenlosen Angeboten geworben – doch die Folgen sind oft unerwartet und kostenintensiv.

Wie reagiert die PVZ?

Die PVZ tritt meist nicht als Vertragspartner auf, sondern fordert im Auftrag anderer Unternehmen Zahlungen ein. Auf Einsprüche und Beschwerden der Betroffenen reagiert die PVZ in vielen Fällen nicht – stattdessen verfolgt sie die Forderungen mit Nachdruck weiter, teilweise auch mit Mahnungen oder der Androhung rechtlicher Schritte.

Was können Sie tun?

Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von der PVZ erhalten, gilt: Nicht zahlen, sondern handeln – und zwar schnell!

  1. Bestreiten Sie den Vertragsschluss schriftlich
    → Nutzen Sie dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale gegen unberechtigte Forderungen.

  2. Widerrufen oder kündigen Sie den angeblichen Vertrag vorsorglich
    → Auch dafür gibt es hilfreiche Vorlagen auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

  3. Reagieren Sie nicht auf mündliche Versprechen!
    → Bestehen Sie bei allen Angeboten auf schriftliche Bestätigung.

  4. Bei Werbeanrufen:

    • Fragen Sie gezielt nach:
      „Mit wem spreche ich?“, „Wer ist der Auftraggeber?“, „Was ist der genaue Zweck des Anrufs?“

    • Verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten

    • Sagen Sie klar und bestimmt, dass Sie nicht mehr kontaktiert werden möchten.

  5. Prüfen Sie eine Drittanbietersperre, um sich zusätzlich gegen Abrechnungen über die Handyrechnung abzusichern.

  6. Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Sie unsicher sind – am besten bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale.

⚠️ Fazit: Lassen Sie sich nicht täuschen!

Wenn etwas kostenlos klingt, ist oft Vorsicht geboten – insbesondere bei unerwarteten Anrufen, Online-Gewinnspielen oder vermeintlichen Geschenken. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusagen, reagieren Sie sofort auf unerwartete Rechnungen und holen Sie sich rechtzeitig Hilfe.

Die PVZ-Abofalle ist kein Einzelfall – schützen Sie sich und andere durch Aufklärung und entschlossenes Handeln.

View Comments (1) View Comments (1)
  1. Gerade haben die diese Masche bei mir probiert… d.M. Klenk-Abonnement…….hatte schon mal so was….habe schriftlich widersprochen und eine Beweis für einen Vertragsabschluß gefordert. Werde natürlich nicht zahlen, auch wenn die drohen. Jetzt bambardieren die mich mit Anrufen – habe AB an,irgendwann geben die dann auf – ist nervig, aber am besten so.
    Aber prima, noch weitere Tipps von der Verbraucherzentrale zu bekommen.

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