Die Europäische Union geht einen weiteren Schritt im Kampf gegen Onlinebetrug und fehlerhafte Überweisungen: Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken im Euroraum verpflichtet, bei Überweisungen automatisch zu überprüfen, ob der Name des Empfängers zur eingegebenen IBAN passt, bevor die Zahlung freigegeben wird. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Betrugsversuchen schützen und versehentliche Fehlüberweisungen verhindern.
Was ändert sich konkret?
Künftig wird vor jeder Euro-Überweisung – ob online oder am Bankschalter – ein automatisierter Abgleich durchgeführt:
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Der Zahlungspflichtige erhält innerhalb weniger Sekunden eine Rückmeldung, ob der angegebene Name mit der IBAN übereinstimmt.
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Bei Unstimmigkeiten erhält der Kunde einen Warnhinweis und kann die Zahlung noch stoppen oder überprüfen.
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Damit entfällt das bisherige „Blindvertrauen“ in Namen und Kontodaten, wie sie etwa in Rechnungen oder E-Mails angegeben werden.
„Bislang hatten Zahlende keine Möglichkeit zu erkennen, ob eine IBAN wirklich zum genannten Empfänger gehört“, erklärt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Jetzt wird der Zahlungsvorgang transparenter und sicherer.“ Der Abgleich erfolgt dabei zwischen den beteiligten Banken – die Kundschaft sieht nur das Ergebnis.
Ziel: Schutz vor Betrug und Fehlbuchungen
Die neue EU-Regelung ist Teil der Verordnung (EU) 2024/886 und zielt darauf ab, den wachsenden Betrugsfällen im digitalen Zahlungsverkehr entgegenzuwirken – etwa bei Fake-Rechnungen oder manipulierten E-Mails, bei denen Kriminelle falsche Kontodaten angeben.
Doch nicht immer muss ein Warnhinweis auf Betrug hindeuten: So kann etwa auch ein anderer Eintrag im Kontosystem einer Firma (z. B. rechtlicher Name statt Markenname) zu einem vermeintlichen Konflikt führen. Die neue Regel schafft in jedem Fall zusätzliche Transparenz und Kontrolle für den Kunden.
Kostenloser Schutz für alle Bankkunden
Die Empfängerüberprüfung wird kostenlos angeboten. Laut BdB dürfen Banken weder vom Zahler noch vom Zahlungsempfänger Entgelte oder Gebühren verlangen, wenn sie den Namen-IBAN-Abgleich durchführen. Auch technisch seien die deutschen Banken gut vorbereitet: „Wir erwarten keine Probleme bei der Umsetzung“, so Beyritz.
Stufenweise Einführung in der EU
Der verbindliche Starttermin ist der 9. Oktober 2025, ab dem alle Banken bei elektronischen Überweisungen im Euroraum zur Empfängerprüfung verpflichtet sind. Am Bankschalter – also bei manuell eingereichten Überweisungen – muss die VOP spätestens ab dem 9. Juli 2027 erfolgen. Die Regel gilt in allen 27 EU-Staaten, darüber hinaus können auch die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sie übernehmen.
Wichtig: Für Zahlungen in oder aus Großbritannien und der Schweiz ist die Empfängerüberprüfung nicht vorgesehen, obwohl diese Länder zum erweiterten SEPA-Zahlungsraum gehören.
Fazit
Die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Zahlungsverkehr. Wer künftig Geld überweist, erhält einen zusätzlichen Sicherheitsmechanismus, der Betrügern das Leben schwerer macht – und versehentliche Überweisungen auf falsche Konten reduziert. Die Maßnahme ist einfach, effektiv und für Kundinnen und Kunden kostenlos – ein echtes Plus an Sicherheit im SEPA-Zahlungsraum.