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We Be Beteiligungs GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3615 IN 4012/25 

Mit Beschluss vom 30. Juni 2025 um 13:49 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren 3615 IN 4012/25 eine weitreichende Maßnahme für die We Be Beteiligungs GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Dernburgstraße 23 a in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 275478, wird von Geschäftsführer Tommy Erbe geleitet.

Die We Be Beteiligungs GmbH agiert als Kapital- und Beteiligungsgesellschaft — ein Geschäftsmodell, das Vertrauen, Kapitalstärke und vorausschauendes Finanzmanagement erfordert. Doch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kann selbst ein erfahren geführtes Beteiligungsunternehmen in eine Schieflage geraten.

Um das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht Rechtsanwalt Martin Herrmann aus Berlin als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort liegt es in seiner Verantwortung, sämtliche Vermögenswerte zu sichern, zu erhalten und streng zu überwachen.

Die Auflagen sind klar formuliert:

  • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft sind untersagt — laufende Vollstreckungen werden vorerst eingestellt.

  • Die We Be Beteiligungs GmbH darf über ihr Vermögen, insbesondere Bankkonten und Außenstände, nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.

  • Die Einziehung von Forderungen obliegt nun ausschließlich dem Insolvenzverwalter, der auch ermächtigt ist, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen.

Zudem darf Rechtsanwalt Herrmann ein Insolvenzsonderkonto einrichten, um eingehende Gelder klar von den übrigen Konten zu trennen und die Insolvenzmasse zu sichern — eine Maßnahme, die sich in der Praxis vielfach bewährt hat.

Auch die Drittschuldner der We Be Beteiligungs GmbH wurden ausdrücklich angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit wird verhindert, dass Vermögenswerte an der Masse vorbei aus dem Unternehmen abfließen.

Um vollständige Transparenz zu gewährleisten, ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einzuholen. Selbst der Zugriff auf Grundbücher ist ihm gestattet, soweit Eintragungen die Gesellschaft betreffen.

Für die Beteiligten bedeutet dieser Beschluss: Ein selbstständiges Handeln der Gesellschaft ist faktisch nicht mehr möglich — jede Entscheidung muss den Weg über den Insolvenzverwalter nehmen. Ziel ist es, das Unternehmen entweder zu stabilisieren oder eine geordnete Abwicklung vorzubereiten, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.

Ob die We Be Beteiligungs GmbH in eine nachhaltige Sanierung geführt werden kann, entscheidet sich nun in den kommenden Wochen unter der strengen Aufsicht des Gerichts und der Verantwortung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
30. Juni 2025

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