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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur außerordentlichen Hauptversammlung und Abspaltung bei thyssenkrupp AG

popmelon (CC0), Pixabay

Interviewer:
Frau Rechtsanwältin Bontschev, thyssenkrupp AG hat zur außerordentlichen Hauptversammlung am 8. August 2025 eingeladen. Worum geht es bei dieser Versammlung konkret?

Rechtsanwältin Bontschev:
Im Zentrum steht die Abspaltung des Segments Marine Systems, also der Marinesparte, auf eine neu gegründete Gesellschaft. Die Aktionäre sollen über einen Abspaltungs- und Übernahmevertrag abstimmen, mit dem diese Marinesparte künftig über eine neue Holding, die „TKMS AG & Co. KGaA“, eigenständig an der Börse notiert sein wird.

Interviewer:
Was ist der wirtschaftliche und rechtliche Hintergrund dieser Maßnahme?

Rechtsanwältin Bontschev:
Die thyssenkrupp AG verfolgt damit eine strategische Verselbständigung des Marinegeschäfts. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Umwandlungsgesetz. Die Aktionäre der thyssenkrupp AG erhalten dabei kostenfrei Kommanditaktien der neuen Gesellschaft im Verhältnis 20:1. Das bedeutet: Für je 20 Aktien der thyssenkrupp AG gibt es eine Aktie der neuen TKMS-Holding.

Interviewer:
Was bedeutet das für die Aktionäre?

Rechtsanwältin Bontschev:
Sie bleiben vollständig an der bisherigen thyssenkrupp AG beteiligt und erhalten zusätzlich eine Minderheitsbeteiligung an der neuen, eigenständig börsennotierten Marinesparte. Diese Struktur soll den Aktionären erlauben, direkt an der Markt- und Wertentwicklung des Marinegeschäfts zu partizipieren.

Interviewer:
Die Hauptversammlung findet erneut virtuell statt. Ist das rechtlich unbedenklich?

Rechtsanwältin Bontschev:
Ja, die virtuelle Durchführung ist gemäß § 118a AktG rechtlich zulässig und durch die Satzung gedeckt. Die Gesellschaft beruft sich auf die positiven Erfahrungen früherer virtueller Hauptversammlungen und auf eine breite Zustimmung der Aktionäre – 94,92 % haben Anfang 2025 eine entsprechende Satzungsermächtigung gebilligt. Außerdem soll das Format wegen sicherheitsrelevanter Themen und der Sommerferienzeit den Zugang erleichtern.

Interviewer:
Sind bei dieser Abspaltung Risiken für Anleger erkennbar?

Rechtsanwältin Bontschev:
Natürlich gibt es Risiken, etwa durch kurzfristige Marktschwankungen nach dem Börsengang der neuen TKMS-Aktien oder durch die geopolitische Lage. Die thyssenkrupp AG behält zudem über ihre Tochter weiterhin die Kontrolle mit 51 %. Das kann aus Sicht von Minderheitsaktionären strategisch relevant sein – etwa bei späteren Entscheidungen oder strukturellen Veränderungen.

Interviewer:
Und was sagen Sie zur geplanten Struktur als Kommanditgesellschaft auf Aktien?

Rechtsanwältin Bontschev:
Die KGaA-Struktur ist aus Sicht der Unternehmensführung attraktiv, weil sie eine Kontrollsicherung durch den Komplementär – hier voraussichtlich die TKMS Management AG – erlaubt. Für Aktionäre bedeutet das, dass sie zwar Anteile halten, aber in zentralen strategischen Fragen nur begrenzt mitbestimmen können.

Interviewer:
Gab es besondere Prüfungen im Vorfeld?

Rechtsanwältin Bontschev:
Ja. Die Abspaltung wurde durch KPMG als gerichtlich bestellten Spaltungsprüfer geprüft. Zudem liegen umfangreiche Unterlagen – wie Spaltungsbericht, Zwischenbilanzen, Jahresabschlüsse – öffentlich zugänglich vor. Das stärkt die Transparenz und dient dem rechtlichen Schutz der Aktionäre.

Interviewer:
Wie ist die arbeitsrechtliche Seite geregelt?

Rechtsanwältin Bontschev:
Die Abspaltung betrifft ausschließlich Beteiligungsverhältnisse, keine betrieblichen Strukturen. Es erfolgt kein Betriebsübergang, es bleiben also alle Arbeitsverhältnisse, Betriebsräte und Mitbestimmungsstrukturen bei der thyssenkrupp AG unberührt. Auch Kündigungsschutzrechte werden nicht beeinträchtigt.

Interviewer:
Wie sollen sich Anleger jetzt konkret verhalten?

Rechtsanwältin Bontschev:
Ich empfehle Aktionären, die im InvestorPortal bereitgestellten Unterlagen sorgfältig zu prüfen, sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anzumelden und ihr Stimmrecht aktiv auszuüben. Die Abspaltung ist eine der bedeutendsten strategischen Maßnahmen der thyssenkrupp AG der letzten Jahre – mit Potenzial, aber auch mit Verantwortung für die Anteilseigner.

Interviewer:
Vielen Dank, Frau Bontschev, für die fundierte rechtliche Einschätzung!

Rechtsanwältin Bontschev:
Sehr gerne.

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