In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden:
Nicht alle Verwahrentgelte, auch bekannt als Negativzinsen, sind rechtlich zulässig. Besonders bei Tagesgeld- und Sparkonten waren solche Entgelte nicht erlaubt.
Was bedeutet das für Bankkundinnen und Bankkunden?
Viele Banken hatten in der sogenannten Niedrigzinsphase – besonders bis 2022 – Gebühren verlangt, wenn Kundinnen und Kunden größere Geldbeträge auf dem Konto hatten.
Das betraf zum Beispiel:
-
Girokonten
-
Tagesgeldkonten
-
Sparkonten
Dabei ging es nicht um normale Kontoführungsgebühren, sondern um zusätzliche Kosten für die Aufbewahrung von Geld, also Negativzinsen.
Das sagt der Bundesgerichtshof:
-
Für Tagesgeld- und Sparkonten durften Banken keine Verwahrentgelte verlangen.
-
Denn Kundinnen und Kunden wollten sparen – nicht zahlen.
-
Wer ein Sparkonto hat, erwartet Zinsen als Belohnung fürs Sparen, nicht zusätzliche Gebühren.
-
Bei Girokonten kann ein Verwahrentgelt erlaubt sein – aber nur unter strengen Bedingungen.
Was können Betroffene jetzt tun?
Die BaFin rät allen, die in der Vergangenheit solche Entgelte gezahlt haben:
-
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge – besonders aus den Jahren bis 2022.
-
Fordern Sie zu viel gezahlte Beträge zurück – wenn nötig mit Unterstützung.
-
Die Frist für Rückforderungen aus dem Jahr 2022 endet mit dem 31. Dezember 2025 – danach greift die Verjährung.
Wo erhalten Sie Hilfe?
Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
-
Verbraucherzentralen
-
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht
Sie helfen Ihnen dabei, Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.
Was macht die BaFin?
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist eine staatliche Behörde.
Sie überwacht in Deutschland unter anderem:
-
Banken
-
Finanzdienstleister
-
Versicherungen
-
den Handel mit Wertpapieren
Ein wichtiges Ziel der BaFin ist der Verbraucherschutz.
Sie informiert über Risiken, klärt über rechtliche Entwicklungen auf und hilft Menschen, informierte Entscheidungen über ihr Geld zu treffen.