Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die Vivanco Gruppe AG verhängt. Die Sanktion wurde aufgrund eines Verstoßes gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) erlassen: Das Unternehmen hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht fristgerecht zur Offenlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht.
Die rechtliche Grundlage für das Ordnungsgeld bildet § 335 HGB, der bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten finanzielle Sanktionen ermöglicht.
Die Vivanco Gruppe AG hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Die abschließende rechtliche Prüfung bleibt damit noch abzuwarten.
Die Offenlegungspflichten sollen sicherstellen, dass die wirtschaftliche Lage von Unternehmen transparent nachvollziehbar ist – ein wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes und der Marktintegrität.