Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. Mai 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die Wild Bunch AG verhängt. Grund für die Maßnahme war ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB): Die Gesellschaft hatte es versäumt, die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einzureichen.
Die Sanktion erfolgte auf Grundlage des § 335 HGB, der es dem Bundesamt erlaubt, bei Nichtveröffentlichung oder verspäteter Veröffentlichung von Finanzunterlagen Ordnungsgelder zu verhängen.
Die Wild Bunch AG hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Ob das Ordnungsgeld Bestand hat, wird nun im weiteren Verfahren geprüft.
Die Einhaltung der Offenlegungspflichten dient der Transparenz und dem Anlegerschutz, da sie potenziellen Investoren Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens ermöglicht.