Die deutsche Skilanglauf-Olympiasiegerin Victoria Carl ist im Rahmen einer Dopingkontrolle positiv auf die verbotene Substanz Clenbuterol getestet worden. Das bestätigte der Deutsche Skiverband (DSV) am Mittwoch in einer offiziellen Mitteilung.
Nach Angaben des DSV geht der positive Befund auf eine Dopingprobe aus dem März 2025 zurück. Carl selbst erklärte, dass sie die Substanz nicht wissentlich eingenommen habe. Laut ihrer Darstellung wurde ihr ein Hustensaft verschrieben, der Clenbuterol enthielt – verordnet durch einen Bundeswehrmediziner im Rahmen ihrer medizinischen Betreuung.
Clenbuterol ist ein Beta-2-Sympathomimetikum, das in einigen Ländern auch zur Behandlung von Asthma eingesetzt wird. Im Sport steht es jedoch auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), da es muskelaufbauende und leistungssteigernde Effekte haben kann.
Die 29-jährige Carl beteuert ihre Unschuld und spricht von einem bedauerlichen Missverständnis im medizinischen Bereich. „Ich habe den Hustensaft eingenommen, um eine hartnäckige Erkältung zu behandeln – mir war nicht bewusst, dass dieser eine verbotene Substanz enthält“, ließ sie über den DSV verlauten. Sie kooperiere vollumfänglich mit den zuständigen Behörden und habe bereits eine detaillierte Stellungnahme abgegeben.
Der Fall wird nun von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) geprüft. Sollte sich der Verstoß bestätigen, droht Carl eine mehrmonatige Sperre, die ihre Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 2026 in Mailand und Cortina d’Ampezzo ernsthaft gefährden könnte.
Victoria Carl gehört seit Jahren zur deutschen Spitze im Langlauf. Ihren bisher größten sportlichen Erfolg feierte sie bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking, als sie gemeinsam mit Katharina Hennig Gold in der Team-Sprint-Disziplin gewann.
Die Nachricht vom positiven Dopingtest hat in der deutschen Wintersportwelt für erhebliche Bestürzung gesorgt. Der DSV kündigte an, die Untersuchungen mit größtmöglicher Transparenz zu begleiten und die Athletin in der Aufklärung aktiv zu unterstützen.
Ein endgültiges Urteil über den Fall steht noch aus. Bis zur Entscheidung der NADA gilt für Carl die Unschuldsvermutung.