Die milliardenschwere Corona-Staatshilfe für die deutsche Fluggesellschaft Condor war teilweise rechtens. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Dienstag eine Klage des irischen Konkurrenten Ryanair gegen die Beihilfen zurückgewiesen. Damit bleibt ein großer Teil der im Jahr 2021 von der EU-Kommission genehmigten Hilfen in Höhe von über 525 Millionen Euro bestehen.
Konkret ging es in dem Verfahren um drei Hilfspakete, mit denen die Bundesrepublik Deutschland die schwer angeschlagene Fluggesellschaft Condor während der COVID-19-Pandemie unterstützt hatte. Die Maßnahmen umfassten unter anderem direkte Zuschüsse und staatlich garantierte Darlehen. Die EU-Kommission hatte diese Hilfen seinerzeit genehmigt – mit Verweis auf die außergewöhnlichen Umstände der Pandemie und die besonderen Auswirkungen auf den Luftverkehrssektor.
Ryanair kritisierte „verdeckte Wettbewerbsverzerrung“
Die Billigung stieß auf scharfe Kritik beim Wettbewerber Ryanair. Das Unternehmen hatte vor dem EuG argumentiert, dass die bewilligten Entschädigungen nicht ausschließlich pandemiebedingt seien. Teile der bei Condor entstandenen Kosten seien demnach auf strukturelle Probleme zurückzuführen gewesen – etwa auf die frühere Insolvenz des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook im Jahr 2019. Ryanair sah in der staatlichen Unterstützung eine wettbewerbsverzerrende Bevorzugung, die den Binnenmarkt gefährde.
Das Gericht wies diese Argumentation nun als unbegründet zurück. In seiner Urteilsbegründung stellt das EuG klar, dass die Beihilfen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Notfallregelungen des EU-Beihilferechts erfolgten. Die Kommission habe keine offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung gemacht und nachvollziehbar dargelegt, dass die Corona-Pandemie Condor – wie die gesamte Branche – in eine existenzbedrohende Lage gebracht habe.
Signal für weitere Fälle
Das Urteil hat Signalwirkung weit über den Fall Condor hinaus. Ryanair hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Klagen gegen nationale Corona-Hilfen an Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air France-KLM oder SAS erhoben. In vielen Fällen verfolgte die Billigfluglinie das Ziel, nationale Unterstützungen in der EU grundsätzlich zu Fall zu bringen.
Die jetzige Entscheidung stärkt nicht nur die Rechtssicherheit staatlicher Hilfsprogramme in Ausnahmesituationen, sondern könnte auch weiteren Klagen Ryanairs die Grundlage entziehen – sofern die Beihilfen sauber begründet und dokumentiert wurden.
Condor selbst äußerte sich zunächst nicht zum Urteil. In Regierungskreisen und bei der EU-Kommission wurde das Urteil allerdings als Bestätigung für das europäische Krisenmanagement während der Pandemie gewertet.