Der US-amerikanische Elektroautobauer Tesla steht in Frankreich unter massiver Kritik. Die französische Behörde für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF), die dem Finanzministerium unterstellt ist, wirft dem Unternehmen „betrügerische Geschäftspraktiken“ vor. Im Zentrum der Vorwürfe stehen irreführende Angaben zu autonomen Fahrfunktionen, unzureichende Angaben in Kaufverträgen sowie Probleme bei Rückerstattungen.
Autonomes Fahren im Visier
Laut einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der DGCCRF betreffen die Betrugsvorwürfe insbesondere die Bewerbung und Vermarktung sogenannter autonomer Fahrfunktionen in Tesla-Fahrzeugen. Die Behörde moniert, dass Tesla den Grad der tatsächlichen Autonomie seiner Fahrassistenzsysteme übertrieben dargestellt habe – insbesondere in Marketingmaterialien und auf der eigenen Website. Kunden seien damit unter Umständen über die tatsächlichen technischen Möglichkeiten der Fahrzeuge getäuscht worden.
Die DGCCRF sieht darin eine Verletzung von Verbraucherrechten sowie eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, da Nutzer unter Umständen Funktionen in Anspruch nehmen, deren Funktionsumfang sie überschätzen – mit potenziell gefährlichen Folgen im Straßenverkehr.
Mängel bei Kaufverträgen
Zusätzlich bemängelt die französische Behörde formale Unregelmäßigkeiten in den Kaufverträgen von Tesla-Fahrzeugen. Demnach seien mehrfach Verträge ohne Angaben zu Datum, Uhrzeit oder Ort der Fahrzeugübergabe ausgestellt worden – eine Praxis, die nach französischem Vertragsrecht unzulässig ist und den Käufern Rechtsunsicherheit beschert. Solche fehlenden Angaben können bei späteren Streitigkeiten über Lieferverzögerungen oder Garantiefristen erhebliche Nachteile für Verbraucher bedeuten.
Rückerstattungen verzögert oder verweigert
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Unregelmäßigkeiten bei Rückerstattungen. Kunden, die von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machten oder Anzahlungen geleistet hatten, hätten teilweise erhebliche Schwierigkeiten gehabt, ihre Gelder zeitnah zurückzuerhalten. Auch hier sieht die DGCCRF Verstöße gegen geltendes Verbraucherrecht.
Frist und mögliche Sanktionen
Die Ermittlungen der DGCCRF dauern bereits seit zwei Jahren. Nach Abschluss der Untersuchung wurde Tesla nun eine Frist von vier Monaten gesetzt, um die beanstandeten Geschäftspraktiken vollständig abzustellen und mit den einschlägigen Vorschriften des französischen Verbraucherschutzrechts in Einklang zu bringen.
Kommt Tesla dieser Aufforderung nicht nach, droht dem Konzern eine empfindliche Sanktion: Eine Zwangsgeldstrafe von 50.000 Euro pro Tag für jeden weiteren Tag der Nichteinhaltung.
Keine Reaktion von Tesla
Bislang hat sich Tesla zu den Vorwürfen nicht öffentlich geäußert. Es bleibt unklar, ob das Unternehmen Rechtsmittel gegen die Anordnung einlegen oder inhaltlich auf die Kritikpunkte eingehen wird. In der Vergangenheit war der Konzern – insbesondere unter der Leitung von CEO Elon Musk – für eine konfrontative Haltung gegenüber staatlichen Behörden bekannt.
Internationale Relevanz
Die Causa könnte Signalwirkung über Frankreich hinaus entfalten. Auch in anderen EU-Staaten gibt es immer wieder Debatten über die Transparenz von Teslas Autopilot-Versprechen und das Spannungsfeld zwischen Marketing, Technik und rechtlichen Standards. Sollte Frankreich in dieser Sache durchgreifen, könnte das auch andere Regulierungsbehörden motivieren, Tesla genauer unter die Lupe zu nehmen.