Flugreisende in der Europäischen Union könnten künftig mehr Freiheiten beim Handgepäck erhalten. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, dass Passagiere künftig einen verbindlichen Anspruch auf zwei kostenlose Handgepäckstücke haben sollen – ohne Zusatzgebühren. Ziel ist es, die teils unübersichtlichen und stark variierenden Gepäckregeln der Airlines europaweit zu vereinheitlichen und die Verbraucherrechte zu stärken.
Klare Regeln statt Tarifwirrwarr
Die Forderung der Abgeordneten richtet sich gegen eine gängige Praxis vieler Fluggesellschaften, insbesondere im Niedrigpreissegment. Dort müssen Reisende oft selbst für kleinere Gepäckstücke im Handgepäckfach extra bezahlen oder sich mit einem einzigen, kleinen Rucksack unter dem Sitz begnügen – obwohl der Flugpreis zunächst günstig erscheint.
Künftig soll jeder Passagier das Recht haben, ein größeres Handgepäckstück (z. B. einen kleinen Rollkoffer) und eine zusätzliche kleinere Tasche (z. B. Laptoptasche oder Handtasche) kostenlos mit an Bord zu nehmen. Damit würden grundlegende Verbraucherrechte wieder gestärkt, so die Einschätzung zahlreicher Abgeordneter.
Hintergrund: Reform der Passagierrechte
Die Initiative ist Teil einer umfassenderen Reform der Fluggastrechte, die schon vor mehreren Jahren von der EU-Kommission angestoßen wurde, aber bisher nicht abgeschlossen ist. Ziel ist unter anderem, Verspätungen, Stornierungen und andere Probleme auf Flügen besser zu regulieren – und dabei auch die Rechte beim Gepäck neu zu definieren.
Das Europäische Parlament will durchsetzen, dass die Gepäckmitnahme transparent, einheitlich und fair geregelt wird. Damit würde auch Schluss gemacht mit der Praxis, dass sich Airlines auf Ausnahmen berufen oder durch Zusatzgebühren versteckte Kosten verursachen.
Nächster Schritt: Verhandlungen mit den EU-Staaten
Bevor das neue Recht auf kostenloses Handgepäck tatsächlich in Kraft treten kann, muss sich das Parlament jedoch noch mit den EU-Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss einigen. Der sogenannte Trilog – die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat – steht noch aus. Dort dürfte es insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen der Airlines zu intensiven Debatten kommen.
Ein Inkrafttreten der neuen Regelung wäre somit frühestens in den kommenden Monaten oder im nächsten Jahr zu erwarten.