Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über den directa Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe e.V. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 29/25
Amtsgericht Friedberg (Hessen) – Insolvenzgericht – Beschluss vom 23. Juni 2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des directa Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe e.V., mit Sitz in der Haagstraße 13, 61169 Friedberg (Hessen), eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) unter VR 2428 und vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Stumpf, Borngasse 4B, 61203 Reichelsheim (Wetterau), hat das Insolvenzgericht am 23.06.2025 um 12:50 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Verwaltung des Vereinsvermögens angeordnet.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Alexander Eggen
Kanzlei Schultze & Braun
Olof-Palme-Straße 13
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 509860
Fax: 069 / 50986110
E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de

Kerninhalte der gerichtlichen Anordnung:

  • Verfügungsbeschränkung:
    Der Antragsgegner (der Verein) darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen. Dies dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse.

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Schuldner des Vereins (z. B. Vertragspartner, Mitglieder mit Beitragspflichten) dürfen nicht mehr direkt an den Verein leisten. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Vollständiger Beschluss:
    Kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Beschwerdeberechtigt:

  • Der Antragsgegner (directa e.V.)

  • Jeder Gläubiger, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend gemacht wird.

Frist:

Zwei Wochen
Fristbeginn:

  • mit Zustellung,

  • Verkündung oder

  • öffentlicher Bekanntmachung
    (maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis, § 9 InsO).

Einreichung bei:

Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Homburger Straße 18
61169 Friedberg (Hessen)

Die Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden – maßgeblich ist jedoch der rechtzeitige Eingang in Friedberg.

Form:

  • Schriftlich, unterschrieben vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten

  • Muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird

  • Bei Teilanfechtung: Umfang der Anfechtung angeben

  • Eine Begründung ist nicht zwingend, wird aber empfohlen

Fazit:

Mit dieser Entscheidung steht der directa Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe e.V. unter vorläufiger Insolvenzaufsicht. Ziel ist es, das Vermögen des Vereins vor einer möglichen Schmälerung zu schützen und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die wirtschaftliche Lage des Vereins wird nun unter Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters geprüft. Gläubiger, Mitglieder und Geschäftspartner sind ab sofort gehalten, sämtliche Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten und nicht mehr direkt mit dem Verein abzuwickeln, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der bildungsmarkt vulkan & waldenser gmbh angeordnet

Next Post

Polizei Leipzig bittet um Mithilfe – 63-jähriger Frank Siegfried F. aus Borna vermisst