Staatsanwaltschaft Rottweil
5 VRs 19 Js 11561/16
Durch das Amtsgericht Spaichingen ist am 19.06.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 27.06.2018 rechtskräftig ist. Es wurde dabei die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 35.018,77 Euro angeordnet.
Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Anna Rosa P. war für die Einzahlungen auf das Genossenschaftskonto der Geschädigten zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit bezahlte die Angeklagte die Einnahmen teilweise nicht auf das Geschäftskonto ein. Der Schaden beträgt insgesamt 35.018,77 Euro. Die geschädigte Genossenschaft wurde zwischenzeitlich gelöscht. Diese Mitteilung erfolgt, um einem möglichen Rechtsnachfolger der Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, die Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Rottweil zu dem Aktenzeichen 5 VRs 19 Js 11561/16 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Form formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass der Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhält. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte. Der überwiegende Teil der Forderung ist noch offen.
Der Rechtsnachfolger möge das beigefügte Rückantwortschreiben an die Staatsanwaltschaft Rottweil, Schillerstraße 6, 78628 Rottweil, zum Aktenzeichen: 5 VRs 19 Js 11561/16 übersenden.
Eine Antwort der Staatsanwaltschaft wird erst 7 Monate nach Erscheinen dieser Mitteilung (im elektronischen Bundesanzeiger) erfolgen!
| Absender: | ______________, den ______________ |
____________________________ (Name, Vorname)
____________________________ (Straße)
____________________________ (PLZ, Wohnort)
An die
Staatsanwaltschaft Rottweil
Schillerstraße 6
78628 Rottweil
Aktenzeichen: 5 VRs 19 11561/16
(Telefax: 0741/2432859)
Verfahren 5 VRs 19 Js 11561/16
Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil nach § 459i StPO vom
| [ ] | Ich mache meinen Anspruch in Höhe von ___________________________ Euro geltend. | |
| [ ] | Ich habe von der o. g. Person in Höhe von __________________________ Euro Geld erhalten. | |
| [ ] | Ich habe | |
| ° | dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in voller Höhe erlassen, | |
| ° | dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in Höhe von ____________________________ Euro erlassen. | |
| [ ] | Ich verzichte auf die Geltendmachung meines Anspruchs gegen die Staatsanwaltschaft in Höhe von ____________________________ Euro. |
Für eine eventuelle Auskehrung des Verwertungserlöses gebe ich meine Bankverbindung wie folgt bekannt:
| Kreditinstitut: | ____________________________ |
| IBAN: | ____________________________ |
| BIC/SWIFT-Code: | ____________________________ |
| Kontoinhaber: | ____________________________ |
| ____________________________ | ____________________________ |
| (Datum) |
Hinweis:
Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.