Staatsanwaltschaft Gera
861 Js 27034/22
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet gegen
| Unbekannt | Seckel, Eva Babette, geb. am 04.03.1964 |
| Entscheidung | Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 06.03.2024, Az: 861 Js 27034/22, rechtskräftig seit 08.04.2024 |
| Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehungsentscheidung (§§76a StGB; 435 ff. StPO) |
In oben bezeichneten Verfahren wird Bezug genommen auf die Veröffentlichung vom 17.12.2024
Die hier bestehenden Forderungen aller Geschädigten betragen insgesamt 73.874,87 Euro. Da jedoch nur 40.175,95 Euro zur Verteilung an die Geschädigten gesichert werden konnten, kann eine Auskehrung in Höhe der angemeldeten Forderung nicht erfolgen.
Um eine gleichmäßige Behandlung aller Geschädigten sicherzustellen, könnte eine Quote festgesetzt werden und sodann eine Auskehrung erfolgen. Der Verteilung nach einer Quote müssten alle Geschädigten zustimmen.
Die Quote würde in hiesigem Verfahren 54,38378% betragen. Da sich Ihre Forderung auf 5.000€ (Maria Jesus Juez Garcia bzw. 2.150,00€ (Eveline Elisabeth Pleiner belaufen, könnte Ihnen bei dieser Verfahrensweise bei Vorlage eines Titels ein Betrag von 2.719,19€ Euro bzw. 1.169,25 Euro zustehen.
Sie werden daher um Mitteilung binnen zwei Wochen gebeten, falls Sie der aufgezeigten Verfahrensweise nicht zustimmen.
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