Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag gegen die Trevoxx Baugesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 277/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren, das durch das Finanzamt Oranienburg gegen die Trevoxx Baugesellschaft mbH angestrengt wurde, hat das Amtsgericht Neuruppin am 12. Juni 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Trevoxx Baugesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 31689 P, hat ihren eingetragenen Sitz in Zossen. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erstreckt sich auf Bauträgertätigkeiten, bei denen es auch als Generalunternehmer auftritt. Als Geschäftsanschrift ist Eichenhof 6a, 16767 Leegebruch angegeben, vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Herrn Guido Beußel, wohnhaft Eichenhof 7, 16767 Leegebruch.

Das Amtsgericht Neuruppin stellte im Rahmen seiner Prüfung fest, dass die Schuldnerin zwar überschuldet ist, jedoch nicht über genügend verwertbares Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aufgrund der fehlenden Insolvenzmasse wurde der Eröffnungsantrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Die bereits am 14. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden mit dem Beschluss ebenfalls aufgehoben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die sofortige Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim

Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin

einzureichen.

Für Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen sind auf den Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de abrufbar.

Der Beschluss wurde am 12. Juni 2025 durch das Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht – erlassen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der SBS-Verwaltungsges.mbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

Insolvenzantrag gegen die WebPromotion GmbH mangels Masse abgewiesen