Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Aktivitäten, bei denen der Name der bei der BaFin registrierten Citadel Securities GCS (Ireland) Limited missbraucht wird. Nach aktuellen Erkenntnissen der Aufsicht nutzen unbekannte Täter den renommierten Namen des Unternehmens, um ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten.
Besonders perfide: Die Täter werben gezielt in den sozialen Medien um Anlegerinnen und Anleger. Dabei treten sie unter verschiedenen Bezeichnungen auf, unter anderem als „CitadelESC“, „Citadel Investitionsclub“, „Citadel Europe Smart Team“ oder „Citadel Europe Smart Capital“. Im Rahmen ihres betrügerischen Angebots preisen sie eine Softwareanwendung namens „CTDL-ESC“ an. Zusätzlich liegen der BaFin Hinweise auf die mittlerweile inaktive Website cesc-europe.com vor, über die ebenfalls in betrügerischer Absicht geworben wurde.
Entgegen den Aussagen der Täter stammen diese Angebote jedoch nicht von der Citadel Securities GCS (Ireland) Limited oder von einer anderen Gesellschaft der Citadel-Unternehmensgruppe. Vielmehr handelt es sich um einen klaren Fall von Identitätsdiebstahl. Auch die Citadel-Unternehmensgruppe selbst warnt auf ihrer offiziellen Website vor diesen betrügerischen Machenschaften.
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch versuchen Betrüger immer wieder, mit gefälschten Informationen Vertrauen zu erschleichen. Dabei wird teilweise sogar fälschlich auf die BaFin-Unternehmensdatenbank verwiesen, um Seriosität vorzutäuschen.
Die BaFin macht erneut darauf aufmerksam, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor jeder Investition sorgfältig prüfen sollten, ob der Anbieter tatsächlich über eine gültige Zulassung verfügt. Allein der Verweis auf eine Registrierung bedeutet nicht automatisch, dass ein Angebot seriös ist, da diese Angaben durch Täter häufig missbraucht werden.
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Verbraucher sollten bei Verdachtsmomenten äußerste Vorsicht walten lassen und sich im Zweifelsfall direkt bei der BaFin oder den zuständigen Strafverfolgungsbehörden informieren.