Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnungen in Bezug auf die Aktivitäten von Mulfin Trade ausgeweitet. Nachdem bereits am 26. Mai 2025 eine Warnung bezüglich der inzwischen inaktiven Website trading-area.mulfin-v2.com ausgesprochen wurde, haben die unbekannten Betreiber nun unter der neuen Domain mulfin-trade.io ihre Aktivitäten fortgesetzt.
Nach den aktuellen Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber dieser Website erneut ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Damit verstoßen sie gegen geltende gesetzliche Vorschriften in Deutschland. Eine ordnungsgemäße Zulassung durch die BaFin liegt nicht vor.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Anbieter von Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügen müssen. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Anleger und der Integrität des Finanzmarkts. Dennoch versuchen immer wieder nicht zugelassene Betreiber, insbesondere über neue Domains, Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland mit fragwürdigen Angeboten zu ködern.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Anleger stets sorgfältig informieren sollten, bevor sie Investitionen tätigen. Ob ein Unternehmen über die notwendige Erlaubnis verfügt, lässt sich jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die aktuelle Warnung der BaFin basiert auf den Bestimmungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie des § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Die BaFin appelliert an alle Anlegerinnen und Anleger, bei derartigen Online-Angeboten besonders wachsam zu sein, um nicht Opfer unseriöser Geschäftsmodelle zu werden.