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Rechtsanwalt Jens Reime (Bautzen) warnt vor Investments in der Schweiz: Rechtliche Risiken für Kleinanleger nicht zu unterschätzen
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Rechtsanwalt Jens Reime (Bautzen) warnt vor Investments in der Schweiz: Rechtliche Risiken für Kleinanleger nicht zu unterschätzen

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Angesichts aktueller Marketingkampagnen wie etwa jener der RealUnit Schweiz AG, die mit Begriffen wie „Stabilität“, „Wertsicherung“ oder „krisenresistenter Anlage“ werben, mahnt Rechtsanwalt Jens Reime zur Vorsicht – insbesondere für deutsche Kleinanleger.

„Ein wohlklingender Geschäftsbericht oder eine sauber aufbereitete Investmentbroschüre ist keinesfalls gleichzusetzen mit einer testierten Bilanz nach deutschem oder internationalem Standard“, so Reime. Ein Geschäftsbericht sei vielmehr eine unternehmerische Selbstdarstellung, nicht aber ein rechtlich verlässlicher Nachweis über die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens.

Schweiz: Nicht Teil der EU – und das hat Konsequenzen

Ein besonders kritischer Punkt: Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und gehört auch nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Damit gelten für Anleger aus Deutschland andere rechtliche Spielregeln, etwa im Streitfall mit einem Anbieter wie der RealUnit Schweiz AG.

„Theoretisch können Sie den Anbieter in Deutschland verklagen, wenn Sie z. B. Verluste erlitten haben und den Vorwurf der Falschberatung oder Prospektfehler erheben“, erklärt Reime. „Aber die Durchsetzung eines in Deutschland erstrittenen Urteils in der Schweiz ist rechtlich möglich – praktisch aber oft schwierig, zeitraubend und teuer.“

Denn: Anders als innerhalb der EU gibt es kein automatisiertes Vollstreckungsverfahren. Stattdessen muss ein deutsches Urteil in der Schweiz im Rahmen eines sogenannten Exequaturverfahrens anerkannt werden. Das bedeutet ein eigenes Gerichtsverfahren – mit eigenem Kostenrisiko.

Keine Hilfe von der Rechtsschutzversicherung

Noch problematischer: Die Kosten für dieses Vollstreckungsverfahren in der Schweiz werden von deutschen Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen. Reime: „Kleinanleger, die sich auf ihren Rechtsschutz verlassen, könnten im Fall der Fälle eine böse Überraschung erleben.“

Was bedeutet das konkret beim Beispiel RealUnit?

Das Konzept der RealUnit Schweiz AG sieht auf den ersten Blick solide aus: Physische Edelmetalle, Bargeld in Hochsicherheitslagern, Beteiligungen an Schweizer Unternehmen. Die Gesellschaft betont ihre Unabhängigkeit vom Bankensystem und hebt ihre Krisenresistenz hervor.

„Solche Aussagen wirken auf Anleger gerade in unsicheren Zeiten verlockend“, sagt Reime. „Doch wer in ein Schweizer Unternehmen investiert, verlagert auch seine rechtliche Ausgangslage in einen deutlich weniger gut abgesicherten Raum.“

Insbesondere für Kleinanleger, die nicht über internationale rechtliche Beratung und Durchsetzungsmöglichkeiten verfügen, ist das ein hohes Risiko.

Fazit: Transparenz, Rechtssicherheit und Schutz – das zählt

Rechtsanwalt Reime rät daher dringend: „Finger weg von Direktinvestments in der Schweiz, wenn Sie nicht ganz genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Für Kleinanleger sind die juristischen Hürden im Ernstfall kaum zu überwinden – und die vermeintliche Sicherheit kann sich schnell ins Gegenteil verkehren.“

Wer sein Geld nachhaltig und sicher investieren möchte, sollte auf Produkte setzen, die dem europäischen Rechtsrahmen unterliegen, eine testierte Bilanz vorlegen und im Streitfall einfach und bezahlbar durchsetzbare Ansprüche bieten. Alles andere ist Spekulation – und das oft auf eigene Kosten.

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