Dark Mode Light Mode

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow: „Hauptversammlungen sind das Herzstück der Aktionärsrechte“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Frage: Herr Iwanow, die Hagener Straßenbahn AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2025 eingeladen. Was bedeutet eine solche Hauptversammlung eigentlich?

Michael Iwanow: Eine ordentliche Hauptversammlung ist das zentrale Gremium, in dem die Aktionäre ihre wichtigsten Rechte ausüben können. Es geht dabei um die Kontrolle und Mitwirkung in der Aktiengesellschaft. Dort werden zentrale Fragen besprochen – zum Beispiel, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat ordentlich gearbeitet haben, ob Gewinne ausgeschüttet werden oder wer den Jahresabschluss prüft. Jede Aktiengesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr eine solche Versammlung durchzuführen.

Frage: In der Einladung zur Hauptversammlung werden vier Tagesordnungspunkte genannt. Was ist davon besonders wichtig?

Michael Iwanow: Alle vier Punkte sind rechtlich bedeutsam. Zuerst wird der Jahresabschluss für 2024 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates vorgelegt – das ist der Rückblick auf das vergangene Geschäftsjahr. Daraus geht hervor, wie es dem Unternehmen wirtschaftlich geht.

Dann folgen die sogenannten Entlastungen: Die Aktionäre stimmen ab, ob sie dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ihr Vertrauen für die Arbeit im letzten Jahr aussprechen. Das ist juristisch relevant, weil eine Entlastung spätere Schadensersatzforderungen deutlich erschwert.

Und schließlich wird der Abschlussprüfer für das kommende Jahr gewählt – also das Unternehmen oder die Person, die den Jahresabschluss 2025 kontrollieren wird. Auch das ist ein wichtiges Kontrollinstrument.

Frage: Welche Bedeutung hat diese Versammlung für kleinere Aktionäre?

Michael Iwanow: Auch Kleinaktionäre haben hier eine echte Mitwirkungsmöglichkeit. Sie können Fragen stellen, Anträge stellen, ihr Stimmrecht ausüben oder sich vertreten lassen. Die Hauptversammlung ist der einzige Ort, an dem sie direkt Einfluss auf das Unternehmen nehmen können. Besonders bei kommunalnahen Unternehmen wie der Hagener Straßenbahn AG ist das wichtig – hier geht es oft auch um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Frage: Gibt es für Aktionäre rechtliche Fristen oder Pflichten?

Michael Iwanow: Ja, Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder abstimmen wollen, müssen sich rechtzeitig anmelden – meist einige Tage vor dem Termin, je nach Satzung. In der Regel müssen sie auch nachweisen, dass sie zum Stichtag Aktien besitzen. Wer nicht persönlich teilnehmen kann, kann sich per Vollmacht vertreten lassen.

Frage: Und was passiert, wenn Aktionäre mit Entscheidungen unzufrieden sind?

Michael Iwanow: Dann haben sie verschiedene Möglichkeiten – von der Widerspruchseintragung ins Protokoll bis hin zu gerichtlichen Anfechtungsklagen, etwa bei Verfahrensfehlern. Aber auch schon das Stellen kritischer Fragen in der Versammlung kann wichtig sein. Unternehmen müssen sich dort der Öffentlichkeit und den Anteilseignern stellen.

Frage: Ihr Fazit?

Michael Iwanow: Hauptversammlungen wie die der Hagener Straßenbahn AG sind mehr als nur formelle Pflichtveranstaltungen. Sie sind ein zentrales Mittel, damit Unternehmen verantwortlich handeln und Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen können. Wer Aktien hält, sollte diese Gelegenheit nutzen – gerade in einem Bereich wie dem öffentlichen Nahverkehr, der viele Menschen betrifft.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch.

Michael Iwanow: Gern geschehen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Südkorea stoppt Lautsprecher-Propaganda an der Grenze zu Nordkorea

Next Post

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: „Ein bedeutender Schritt für Schweizer Vermögensverwalter mit US-Ambitionen“