Nach der schockierenden Messerattacke in einem Park in Aschaffenburg beantragt die Staatsanwaltschaft, den mutmaßlichen Täter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der entsprechende Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren wurde beim Landgericht Aschaffenburg gestellt. Das teilte eine Sprecherin der Behörde nun mit.
Tat mit tödlichem Ausgang – Opfer: ein Kleinkind und ein Erwachsener
Der Vorfall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt: Am 22. Januar 2025 soll ein 27-jähriger Mann in einem Stadtpark völlig unvermittelt zwei Menschen mit einem Messer angegriffen haben. Dabei kam ein zweijähriger Junge ums Leben, ebenso ein 41-jähriger Begleiter des Kindes. Weitere Passanten wurden Augenzeugen der Tat und konnten schließlich eingreifen, bis die Polizei den mutmaßlichen Täter festnahm.
Seitdem befindet sich der Mann, ein afghanischer Staatsbürger, vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung. Nun will die Staatsanwaltschaft durchsetzen, dass er dauerhaft dort untergebracht wird, da es Hinweise auf eine erhebliche psychische Erkrankung gibt.
Sicherungsverfahren statt Strafverfahren – was bedeutet das?
Ein sogenanntes Sicherungsverfahren kommt in Deutschland dann zum Einsatz, wenn ein Täter zwar eine schwere Straftat begangen hat, aber aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt. In solchen Fällen steht nicht die Bestrafung, sondern der Schutz der Allgemeinheit und die medizinische Behandlung im Vordergrund.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Person weiterhin eine Gefahr für andere darstellen könnte, wenn sie nicht untergebracht wird. Für diese Einschätzung werden psychiatrische Gutachten erstellt, die das Gericht bewertet. Eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB erfolgt nur, wenn eine erhebliche Straftat begangen wurde und eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer gefährlicher Taten besteht.
Was ist über den mutmaßlichen Täter bekannt?
Der Mann war polizeilich bislang nicht auffällig, befand sich jedoch nach Erkenntnissen der Ermittler in einem psychischen Ausnahmezustand. Es wird vermutet, dass er unter einer akuten paranoiden Schizophrenie oder einer ähnlichen schweren Erkrankung leidet. Eine medizinische Begutachtung steht offenbar kurz vor dem Abschluss.
Zum Motiv der Tat ist bisher nichts Belastbares bekannt. Da keine Beziehung zwischen dem Täter und den Opfern bestand, gehen die Ermittler von einer zufälligen und ungezielten Gewaltanwendung aus.
Gesellschaftliche Debatte über Sicherheit und Prävention
Der Fall hat nicht nur wegen seiner Grausamkeit, sondern auch wegen der Umstände eine politische Debatte ausgelöst. Kritiker fragen, ob psychisch schwer erkrankte Menschen ausreichend erfasst und behandelt werden – und ob es Lücken im System gibt, wenn es darum geht, gefährliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und einzugreifen.
Zugleich wird davor gewarnt, den Fall zu instrumentalisieren oder zu pauschalisieren, etwa mit Blick auf die Herkunft des Täters. Viele Fachleute betonen, dass psychische Erkrankungen jeden treffen können – unabhängig von Nationalität, Herkunft oder sozialem Status.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Landgericht Aschaffenburg wird nun prüfen, ob es dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt. Grundlage sind dabei die Ergebnisse der psychiatrischen Begutachtung sowie die Gesamtumstände der Tat. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Mann schuldunfähig ist und eine erhebliche Gefahr darstellt, kann es die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen.
Ein entsprechender Beschluss hätte zur Folge, dass der Mann auf unbestimmte Zeit untergebracht wird – mit regelmäßigen Überprüfungen durch die Justiz, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.