Im Juni 2025 sprach das Landgericht Leipzig ein deutliches Urteil in einem Streitfall rund um eine unvollständig installierte Photovoltaikanlage.des Unternehmens Energiekonzepte Deutschland GmbH Wir haben mit der Dresdner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über den Fall und seine Bedeutung gesprochen.
Frau Bontschev, worum ging es in dem Fall konkret?
Kerstin Bontschev: Ein Verbraucher aus Niedersachsen hatte 2022 bei einem Leipziger Unternehmen eine Photovoltaikanlage bestellt – inklusive Lieferung und Montage. Die Firma lieferte die Anlage zwar und begann auch mit der Montage, doch sie brach die Arbeiten ab, bevor die Anlage angeschlossen und betriebsbereit war. Trotz mehrfacher Fristsetzungen passierte nichts mehr.
Wie hat das Landgericht Leipzig entschieden?
Das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten recht. Er bekommt sein Geld zurück – über 14.500 Euro – und zusätzlich fast 1.900 Euro Schadensersatz für die entgangene Stromersparnis. Außerdem muss die Firma die teilweise montierte Anlage abbauen und das Dach des Kunden wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.
Was war juristisch entscheidend?
Das Gericht bewertete den Vertrag als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung. Die AC-Montage – also der Anschluss ans Stromnetz – war ein zentraler Bestandteil. Da diese Leistung trotz mehrfacher Fristsetzung nicht erfolgte, durfte der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Firma befand sich im Verzug und hatte keine ausreichende Begründung für das Nichtstun geliefert.
Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag also – obwohl ein Teil der Anlage bereits montiert war?
Ganz genau. Der Kläger musste sich nicht auf eine Teilerfüllung einlassen. Wenn eine Photovoltaikanlage nicht ans Netz angeschlossen wird, ist sie für den Kunden wertlos. Und das hat das Gericht zutreffend erkannt.
Was bedeutet das Urteil für andere Fälle dieser Art?
Es ist ein klares Signal an Anbieter von Solaranlagen und anderen haushaltsnahen Energielösungen: Wer nicht termingerecht liefert und montiert, riskiert nicht nur Vertragsstrafen, sondern muss unter Umständen alles zurücknehmen und vollen Schadensersatz leisten. Kunden wiederum zeigt es: Sie haben Rechte – und sie sollten sich nicht abspeisen lassen.
Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.
Kerstin Bontschev: Gern geschehen.